Was versteht man unter dem Datenschutzgesetz?

Was versteht man unter dem Datenschutzgesetz?

Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre.

Was versteht man unter sensible Daten?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, „aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer …

Wie dürfen sensible Daten verwendet werden?

Einwilligung (Art 4 Z 11) Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, ist für jeden Zweck der Verarbeitung eine gesonderte Einwilligung nötig. Eine „ausdrückliche“ Einwilligung ist nur bei der Verarbeitung von sensiblen Daten erforderlich.

Was ist das Datenschutzgesetz?

Februar 1977 (BGBl. I Nr. 7 S. 201). In Kraft ab 1. Januar 1978. (1) Aufgabe des Datenschutzes ist es, durch den Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung (Datenverarbeitung) der Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange der Betroffenen entgegenzuwirken.

Was ist das Bundesdatenschutzgesetz?

Bundesdatenschutzgesetz (1977) Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung. (historische Fassung, ohne spätere Änderungen) vom 27. Januar 1977, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1977 (BGBl. I Nr. 7 S. 201).

Wann trat das Datenschutzgesetz in Kraft?

Es trat 1970 in Kraft und ist damit das erste und älteste formelle Datenschutzgesetz der Welt. Das Gesetz regelt, wann die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen personenbezogene Daten verarbeiten darf und welche Vorgaben sie dabei beachten muss.

Was ist das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten?

Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (historische Fassung, ohne spätere Änderungen) vom 27. Januar 1977, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1977 (BGBl. I Nr. 7 S. 201). In Kraft ab 1. Januar 1978.

https://www.youtube.com/watch?v=9PHP6A1E6o0

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