Was muss bei einer Nutzungsänderung beachtet werden?
Voraussetzungen einer Nutzungsänderung Eine Nutzungsänderungsgenehmigung auf Antrag des Bauherrn. Kein Widerspruch der Nutzungsänderung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Sicherung der Erschließung. Bestellung eines Entwurfverfassers, der über die Bauvorlageberechtigung verfügt.
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?
Die Bearbeitung dauert aktuell durchschnittlich sieben bis zehn Monate, nachdem Ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen ist. Informieren Sie sich bereits in der Vorplanungsphase, ob und welche anderen Ämter im Verfahren beteiligt werden müssen.
Welche Unterlagen bei Nutzungsänderung?
Unterlagen zu Anträgen auf Nutzungsänderung
- – Antragsformular.
- – Liegenschaftskarte.
- – Lageplan.
- – Bauzeichnungen.
- – Betriebsbeschreibung.
- – Rechnerische Nachweise.
- – Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis.
- – Statistikbogen.
Wer darf Antrag auf Nutzungsänderung stellen?
Wer kann eine Nutzungsänderung als Bauantrag beantragen? Antragsteller kann der Eigentümer, aber auch ein zukünftiger Mieter oder ein Bekannter des zukünftigen Mieters sein. Der Antragsteller wird im Bauantrag zum Bauherrn. Er muss dann auch die fälligen Gebühren für den Antrag bezahlen.
Wer bezahlt den Antrag auf Nutzungsänderung?
Baurecht: Behörde prüft baurechtliche Zulässigkeit und Vermieter beantragt Nutzungsänderung. Spricht nach dem Ermessen des Vermieters nichts gegen die Nutzungsänderung, beantragt er diese bei der zuständigen Baubehörde. Wird die Änderung nicht genehmigt, so bleibt die bisherige Nutzung bestehen.
Kann eine Nutzungsänderung abgelehnt werden?
Eine Nutzungsänderung ohne vorherigen Antrag bei der Baubehörde führt nicht selten zu einer Nutzungsuntersagung. Zudem kann die Baubehörde als Strafe für die antragslose Nutzungsänderung ein Bußgeld verhängen.