Wem muss man einen Arbeitsunfall melden?
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss dies bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden. Dann besteht eine Meldepflicht. Tödliche Arbeitsunfälle unterliegen auch einer Meldepflicht.
Wer muss die unfallanzeige schreiben?
Wer muss die Unfallanzeige erstatten? Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.
Welche Unfälle sind meldepflichtig?
Ein Unfall ist gemäß § 193 SGB VII meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Drei-Tages-Frist beginnt am Tag nach dem Unfall und umfasst alle Kalendertage, also auch Samstage, Sonn- und Feiertage.
Wie lange kann ich einen Arbeitsunfall melden?
Möchten sie einen Arbeitsunfall melden, ist eine Frist von drei Kalendertagen maßgeblich. Der Tag, an dem es zum Unfall kam, wird allerdings nicht mitgezählt. Handelt es sich um schwerwiegende oder sogar tödliche Folgen, müssen Arbeitgeber die Unfallanzeige bei der BG umgehend vornehmen.
Wann ist ein Unfall bei der BG meldepflichtig?
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII): Alle anderen meldepflichtigen Unfälle müssen innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis gemeldet werden (§ 193 Abs. 4 SGB VII).
Wann muss ich zum unfallarzt?
Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.
Wann Unfall der Berufsgenossenschaft melden?
Wann Unfall an BG melden?