Welche Verordnungen sind bei Gefahrstoffen zu beachten?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz und die zu treffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen – sogenannten Gefahrstoffen. Zentraler Bestandteil der Verordnung sind Regelungen, um diese Stoffe sicher einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.
Was gehört zu Gefahrstoffen?
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.
Welches sind die beiden wichtigsten gesetzesgrundlagen für den Umgang mit Gefahren Stoffen?
Für das Arbeiten in chemischen Laboratorien und damit für den Umgang mit Chemikalien ist das Chemikaliengesetz (ChemG), die wichtigste gesetzliche Grundlage. Das Chemikalien- gesetz wurde erstmalig am 16.9.1980 vom Bundestag verabschiedet.
Wie müssen gefährliche Stoffe gekennzeichnet sein?
deren Inhalte als gefährlich ein- gestuft sind, müssen eine Kenn- zeichnung tragen: – Bezeichnung des Stoffes oder des Gemisches , – Gefahrenpiktogramme und zuge höriges Signalwort , – Gefahrenhinweise (H-Sätze) , – Sicherheitshinweise (P-Sätze) , – Hersteller, Einführer (Importeur) oder Lieferant .
Wann ist die Umstellung der Chemikalien-Kennzeichnung zulässig?
Merkblatt zur Umstellung der Chemikalien-Kennzeichnung auf das GHS. Zum 01.06.2015 lief die Übergangsfrist für die „alte“ Kennzeichnung von Gefahrstoffen ab. Seither ist nur noch die Kennzeichnung nach GHS zulässig.
Was umfasst eine Gefahrstoff-Kennzeichnung?
Eine Gefahrstoff-Kennzeichnung nach GHS umfasst an der FU mindestens: a. einen Substanznamen, der den Mitarbeitern bekannt ist, b. das Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“), c. die Gefahren-Piktogramme, d. die H-Sätze als Nummern, e. den CLAKS-Barcode.
Wie ist der Umgang mit Gefahrstoffen geregelt?
Der Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Darüber hinaus unterliegt auch das Inverkehrbringen solcher Substanzen in der GefStoffV, umgangssprachlich manchmal als Gefahrenstoffverordnung bezeichnet, genauen gesetzlichen Regelungen, um mögliche Gefahren für alle Beteiligten ausschließen zu können.
Was sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe zu beachten?
Die gemäß § 20 (4) erlassenen “ Technischen Regeln Gefahrstoffe “ sind zu beachten. Die Verpflichtung zur Substitution von Gefahrstoffen lässt viel Spielraum. Was zur Erreichung eines Ziels notwendig ist, kann nach erfolgreicher Gefährdungsbeurteilung auch verwendet werden.