Was ist bei einer Website urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich können Webseiten urheberrechtlich geschützt sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Diese gilt als erreicht, wenn die Gestaltung des Internetauftritts besonders individuell ist, d.h. über die durchschnittliche Gestaltung von Webseiten hinausgeht.
Wer mahnt Webseiten ab?
Während sich die einen auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, entscheiden sich die Abmahnanwälte Webseiten-Betreiber abzumahnen, die über kein gültiges oder rechtssicheres Impressum verfügen. Die meisten Abmahnanwälte haben sich jedoch auf das Abmahnen im Rahmen der Urheberrechtsverletzungen spezialisiert.
Was tun wenn eine Seite kein Impressum hat?
Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen. Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.
Wann darf ein Anwalt abmahnen?
Rechtsanwälte dürfen aber niemals selbstständig abmahnen ohne einen Auftraggeber (Mandanten) zu haben, der seinerseits zur Abmahnung berechtigt ist. Die einzige Ausnahme ist die Abmahnung in eigener Sache, weil sich z.B. ein konkurrierender Rechtsanwalt wettbewerbswidrig verhält.
Kann man eine fremde Bild-Datei in die Website einbinden?
Man dürfte also eine fremde Bild-Datei so bei sich in die Website einbinden, dass sie auf der Website ausgegeben wird, ohne dass der Rechteinhaber etwas dagegen tun kann (zumindest rechtlich, der Rechteinhaber kann den Abruf des Bildes von seinem Server technisch verhindern).
Was ist der Datenmissbrauch im Internet?
Der Datenmissbrauch im Internet ist ein modernes juristisches Problem, welches nach wie vor eine Menge kriminelle Energie besitzt. Dabei geht es in den meisten Fällen um den profitorientierten Verkauf von Datensätzen, Identitätsmissbrauch und natürlich Gelderpressungen.
Ist eine direkte Verlinkung verboten?
Auch so genannte direkte Deep Links auf Unterseiten oder Bilder sind laut BGHs „ Paperboy „-Entscheidung erlaubt. Linkverbote, wie sie manchmal in Impressen stehen, sind unwirksam. Nur wenn Schutzmechanismen umgangen werden, ist eine direkte Verlinkung verboten. Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte?
Wie kennt man eine Webseite von der man keine Bilder kopieren kann?
Sicherlich kennt jeder Internetnutzer irgendeine Seite von der man keine Bilder kopieren kann. Hier funktioniert beispielsweise der Rechtsklick auf ein Bild nicht. Oder man kennt andere Webseiten, die einem ähnliches verbieten, wie das markieren von Text.