Was ist die AU Klausel?
Die so genannte „AU-Klausel“ ist eine besondere und ergänzende Regelung in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in § 172 VVG legal definiert.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
Streng genommen bedeuten Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit jedoch nicht dasselbe. Ist jemand arbeitsunfähig, besteht die Aussicht, dass seine Arbeitskraft vollständig wiederhergestellt werden kann. Während der Genesung erhalten gesetzlich Versicherte sechs Wochen ihren normalen Lohn und anschließend Krankengeld.
Wann greift die Au?
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung greift, sobald du mindestens vier Monate krankgeschrieben bist und dir ein Arzt bescheinigt, dass du mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein wirst.
Wie ist das mit dem Krankengeld?
Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
Was passiert wenn man berufsunfähig wird?
Erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in gar keinem Beruf mehr als 6 beziehungsweise 3 Stunden täglich arbeiten kann – dabei spielt der letzte Beruf keine Rolle. Die Rentenversicherung zahlt erwerbsgeminderten Personen dann eine Erwerbsminderungsrente.
Wer entscheidet ob man berufsunfähig ist?
Die Berufsunfähigkeit wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt per Attest festgestellt. Dieser Nachweis wird von einem Gutachter bestätigt oder angefochten. Teilt der Gutachter die Einschätzung Ihres Arztes, zahlt die BU-Versicherung die BU-Rente zeitlich befristet oder dauerhaft.
Wie lange zahlt die arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Lebensjahr ein, wird die Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, maximal jedoch bis zum 67. Lebensjahr gezahlt werden. Tritt die Berufsunfähigkeit erst nach dem 60. Lebensjahr ein, werden keine Leistungen fällig.