FAQ

Was darf ein Testamentsvollstrecker abrechnen?

Was darf ein Testamentsvollstrecker abrechnen?

Für die Abwicklung des Nachlasses bis zur Herausgabe an die Erben erhält der Testamentsvollstrecker eine feste Vergütung in Höhe von 5% des Bruttonachlasswertes ohne Abzug von Verbindlichkeiten.

Was ist der Bruttonachlasswert?

Sie basieren auf dem Bruttowert des Nachlasses am Todestag des Erblassers (Brutto-Nachlasswert, also ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten): Der Vergütungsgrundbetrag beträgt bei einem Brutto-Nachlasswert von bis zu EUR 250.000,00 4 %, bis zu EUR 500.000,00 3 %, bis zu 2,5 Mio.

Sind Testamentsvollstrecker Kosten nachlassverbindlichkeiten?

Bei dem Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit. Die Vergütung ist aus dem Nachlass zu leisten. Der Testamentsvollstrecker darf die vom Erblasser bestimmte, sonst die von ihm für angemessen erachtete Vergütung selbst dem Nachlass entnehmen.

Wer zahlt den Testamentsvollstrecker?

Wer muss den Testamentsvollstrecker bezahlen? § 2221 BGB regelt nicht, wer die Testamentsvollstreckervergütung zu zahlen hat. Fehlt in der letztwilligen Verfügung diesbezüglich eine Erblasseranordnung, haben die Erben als Gesamtschuldner die Zahlung aus dem Nachlass zu leisten.

Kann ein miterbe Testamentsvollstrecker sein?

Der Erblasser kann im Testament anordnen, dass der Vermächtnisnehmer gleichzeitig Testamentsvollstrecker wird. Er wird dann alleine zu dem Zweck zum Testamentsvollstrecker ernennen, dass er sich sein eigenes Vermächtnis selber erfüllen kann.

Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?

Die Testamentsvollstreckung endet, sobald der Nachlass entsprechend dem letzten Willen des Erblassers aufgeteilt wurde. Sollte es sich um eine Verwaltung des Nachlasses ohne zeitliche Beschränkung handeln, endet die Testamentsvollstreckung nach spätestens 30 Jahren ab dem Todeszeitpunkt des Erblassers.

Was ist der Reinnachlass?

Der Reinnachlass ist der Gesamtwert der Nachlassgegenstände abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten.

Wer zahlt Kosten für Testamentsvollstrecker?

Wer trägt Kosten für Testamentsvollstreckerzeugnis?

Dies ist geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispielsweise fallen 15 € bei einem Nachlasswert von 500 € an, 19 € bei einem Nachlasswert von 1000 € oder 45 € bei einem Nachlasswert von 5000 €. Die Gebühr steigt also nicht linear an. Die Kosten für das Testamentsvollstreckerzeugnis trägt der Nachlass.

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