Wer kann Abschlussprüfer sein?
Gemäß § 319 Abs. 1 HGB können Abschlussprüfer Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Auch vereidigte Buchprüfer sowie Buchprüfungsgesellschaften können als Abschlussprüfer fungieren, wenn sie zur Prüfung von Jahresabschlüssen von mittelgroßen GmbHs oder OHGs eingesetzt werden sollen.
Wer muss seinen Jahresabschluss prüfen lassen?
Gesetzliche Verpflichtung Grundsätzlich sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (§ 316 HGB). Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer, in einigen Fällen auch vereidigte Buchprüfer sein.
Was wird bei der Jahresabschlussprüfung geprüft?
Die Jahresabschlussprüfung ist eine Prüfung des am Ende des Geschäftsjahres aufzustellenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer. HGB, wonach der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung bei bestimmten Unternehmungen zu prüfen sind.
Wer bestellt den Abschlussprüfer?
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt bei der AG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag des Aufsichtsrats oder der Aktionäre durch die in der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Aktionäre.
Bis wann muss Jahresabschluss geprüft sein?
Stichtag ist der 31. Juli. Wenn Ihr Steuerberater den Jahresabschluss erstellt, kann die Frist sogar bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres ausgedehnt werden.
Wann muss GmbH geprüft werden?
Eine Prüfung wird dabei grundsätzlich dann zur Pflicht, wenn eine GmbH an zwei sogenannten Bilanzstichtagen mindestens zwei der Größenklassenmerkmale überschreitet. In Beispielen ausgedrückt: Eine Kleinst-Kapitalgesellschaft hat eine Bilanzsumme von 320.000, einen Umsatz von 1,2 Mio. € und drei Arbeitnehmer.
Was soll geprüft werden in der Wirtschaftsprüfung?
Er prüft Jahres- und Konzernabschlüsse, aber auch die Kreditwürdigkeit, die Wirtschaftlichkeit oder auch Kontroll- und IT-Systeme von Unternehmen. Prüfen ist also die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers.