Warum gibt es das richterrecht?

Warum gibt es das richterrecht?

Als „Richterrecht“ wird ein faktisches Recht bezeichnet, welches durch die Rechtsprechung der Gerichte entsteht und dem Zweck dient, bestehende Gesetzeslücken zu schließen – genau wie das Gewohnheitsrecht. Doch im Gegensatz zu diesem wird es alleine durch die Judikative begründet.

Was sind keine Rechtsquellen?

Daneben treten als ungeschriebene Rechtsquellen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und das Gewohnheitsrecht. Die Rechtsprechung ist grundsätzlich keine Rechtsquelle, auch wenn ihr in der Praxis eine wichtige Rolle zukommt. Allein gewissen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kommt Gesetzeskraft zu.

Was sind Rechtsquellen Beispiele?

Rechtserkenntnisquellen sind die Fundstellen für geltende Rechtsnormen wie z. B. die jeweilige Verfassung, völkerrechtliche Verträge, Gesetze, Verordnungen, öffentliche oder privatrechtliche Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Gewohnheitsrecht oder Präzedenzfälle.

Was ist das Gewohnheitsrecht Beispiel?

Ein gutes Beispiel zum Gewohnheitsrecht ist das Wegerecht. Wurde eine Straße, ein Weg über einen relativ langen Zeitraum von einem Anwohner genutzt, kann ihm dies, eben aufgrund des Gewohnheitsrechtes, in aller Regel nicht für die Zukunft verweigert werden.

Wann hat man Gewohnheitsrecht?

Zu einem Gewohnheitsrecht kann es kommen, wenn eine bestimmte Handlung oder Verfahrensweise über einen langen Zeitraum ausgeübt und dies von allen Beteiligten akzeptiert wird. Denn dann besteht ein ungeschriebener Anspruch, diese Handlung auch weiterhin auszuführen.

Was gilt als Gewohnheitsrecht?

Beim Gewohnheitsrecht handelt es sich, anders als beim Richterrecht, um ungeschriebenes Recht. Es entsteht durch regelmäßige Ausübung einer Handlung über einen langen Zeitraum hinweg. Dieses ist dem geschriebenen Recht gleichrangig, sofern in der konkreten Sache kein Gesetz eine schriftliche Regelung fordert.

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