Wann findet ein Behandlungsvertrag statt?

Wann findet ein Behandlungsvertrag statt?

Ein Behandlungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Patient und Arzt. Er kommt bei Terminvergabe, Behandlungsbeginn oder telefonischer Beratung zustande. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Arzt zu einer Aufklärung des Patienten und zur Behandlung nach aktuellen medizinischen Standards.

Was ist ein Behandlungsvertrag im Krankenhaus?

Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.

Was versteht man unter einem Behandlungsvertrag?

Der Behandlungsvertrag ist im Normalfall ein sogenannter freier Dienstvertrag, welcher Elemente des Dienstvertrages und des Werkvertrages beinhaltet. Der freie Dienstnehmer muss Dienstleistungen erbringen, diese aber wie beim Werkvertrag persönlich, selbstständig und ungebunden.

Wer sind die Vertragspartner beim Behandlungsvertrag?

Vertragspartner oder -partnerinnen eines Behandlungsvertrages können auch andere Anbieter oder Anbieterinnen aus dem Gesundheitswesen sein, zum Beispiel Physiotherapeuten oder -therapeutinnen, Psychotherapeuten oder -therapeutinnen, Heilpraktiker oder -praktikerinnen oder Hebammen und Geburtshelfer.

Ist der Behandlungsvertrag ein Werkvertrag?

In der Rechtsprechung war das vertragliche Verhältnis zwischen den Parteien eines Behandlungsvertrages vor dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes „als in der Regel dienstvertraglicher Natur“ charakterisiert worden(BGHZ 47, 75 ff.). Der Behandlungsvertrag muss vom Werkvertrag nach § 631 ff. BGB abgegrenzt werden.

Was dürfen Ärzte verweigern?

Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.

Hat man ein Recht auf seine Befunde?

Sie als Patient haben jedoch einen Informationsanspruch und müssen aufgrund Ihrer Patientenrechte über Befunde und Daten informiert werden, die von Ihnen gespeichert werden. Ein Recht auf die Herausgabe von Originalunterlagen besteht hierbei nicht. Bei Bedarf können Sie jedoch Kopien machen.

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