FAQ

Warum ist die Tilgung kein Aufwand?

Warum ist die Tilgung kein Aufwand?

Bei der Tilgung steht der Minderung des Zahlungsmittelbestandes eine gleichhohe Schuldenabnahme gegenüber, sie berührt das Eigenkapital nicht. Es liegt kein Aufwand vor. Gewinn = Ertrag – Aufwand. In der Kostenrechnung spielt vor allem der Zweckaufwand, das Gegenstück zu den Grundkosten, eine Rolle.

Was ist Herstellungsaufwand?

Herstellungsaufwendungen sind Aufwendungen, durch die entweder ein Wirtschaftsgut neu beschafft oder ein vorhandenes über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert, in seinem Wesen erheblich verändert oder wesentlich in seiner Substanz erweitert wird, z.B. Anbaukosten, Umbaukosten.

Ist die Tilgung eine Ausgabe?

Die Tilgung stellt in der doppelten Buchführung keinen Aufwand dar, d.h. eine Tilgung belastet nicht die Ergebnisrechnung. Ebenso handelt es sich nicht um eine Ausgabe, da zeitgleich mit der Auszahlung eine Verminderung der Verbindlichkeiten einhergeht.

Was ist eine wesentliche Verbesserung?

Eine „wesentliche Verbesserung“ eines vorhandenen VG im Vergleich zu seinem ursprünglichen Zustand liegt vor, wenn dessen Gebrauchswert über seine zeitgemäße und substanzerhaltende Erneuerung hinaus deutlich erhöht wird.

Was sind außerordentliche Zahlungen?

Unter dem Begriff der außerordentlichen Erträge werden Einnahmen verstanden, die nicht regelmäßig bzw. nicht im Zusammenhang mit deiner üblichen Geschäftstätigkeit stattfinden. Die Regelungen hierfür findest du im § 277 IV HGB.

Was ist Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand?

Diese lautet „Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen …

Wann werden erhaltungsaufwendungen zu Herstellungskosten?

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz sind Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einer Immobilie, die innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung durchgeführt werden, als Herstellungskosten zu berücksichtigen, wenn ihr Gesamtwert ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten übersteigt.

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