Was sind die Verwaltungsgebühren für den Reisepass?
Die Verwaltungsgebühren (Stand Dezember 2019) für Ihren Reisepass sind je nach Alter gestaffelt. Der für sechs Jahre gültige Reisepass, den Sie bis zum 24 Lebensjahr beantragen, kostet 37,50 Euro. Für die Expressausstellung zahlen Sie 69,50 Euro. Mit Erreichen des 24.
Was kostet ein Reisepass und wie lange ist er gültig?
Was Ihr Reisepass kostet und wie lange er gültig ist: Die Verwaltungsgebühren (Stand Dezember 2019) für Ihren Reisepass sind je nach Alter gestaffelt. Der für sechs Jahre gültige Reisepass, den Sie bis zum 24 Lebensjahr beantragen, kostet 37,50 Euro. Für die Expressausstellung zahlen Sie 69,50 Euro.
Ist der Reisepass ermäßigt oder erlassen worden?
Die Gebühr für den Reisepass kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist. Über eine eventuelle Gebührenreduzierung bzw. befreiung entscheidet das Bürgeramt. Deshalb sollten Sie Ihr Anliegen bei der Antragstellung ansprechen.
Wie viel zahlen sie für einen Reisepass?
Der für sechs Jahre gültige Reisepass, den Sie bis zum 24 Lebensjahr beantragen, kostet 37,50 Euro. Für die Expressausstellung zahlen Sie 69,50 Euro. Mit Erreichen des 24. Lebensjahrs zahlen Sie für den dann zehn Jahr gültigen Reisepass sechzig Euro.
Wie kann ich einen deutschen Reisepass beantragen?
Deutschen Reisepass beantragen und fast weltweit visumfrei reisen Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro, das für Ihren Hauptmelde- oder Wohnsitz zuständig ist. Die Behörde sammelt alle Daten und Dokumente ein und leitet Sie weiter. Dort zahlen Sie auch die anfallende Gebühr.
Wie beantragen deutsche Staatsangehörige ihren Reisepass?
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland beantragen ihren Reisepass bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung, d.h. einer Botschaft oder einem Generalkonsulat. Auch bei vielen Honorarkonsuln sind die technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme von Passanträgen vorhanden.
Wie beantragen sie ihren Reisepass im Bürgeramt?
Den Reisepass beantragen Sie im zuständigen Bürgeramt Ihres Hauptmelde- und Wohnorts. Diese Behörde leitet den Antrag und die eingereichten Dokumente an die Bundesdruckerei weiter. Im Auftrag des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amts wird Ihr neuer Reisepass dort erstellt und über das Bürgeramt an Sie ausgehändigt.
Ist der Reisepass für ihren Wohnort zuständig?
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. Dann müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Wie verdoppelt sich die Gebühr für einen Reisepass?
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, beispielsweise bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Was ist die zuständige Stelle für die Passbehörde?
Zuständige Stelle. die Passbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind, bei mehreren Wohnsitzen die Ihres Hauptwohnsitzes. Passbehörde ist. die Gemeinde-/Stadtverwaltung. die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.