FAQ

Welche Kaltemittel werden vernichtet?

Welche Kältemittel werden vernichtet?

Halogenierte Kältemittel – zum Beispiel R-22, R-32, R-404A/R-507, R-410A oder R-1234yf sind als gebrauchte Kältemittel einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Bereits seit Ende der 1980er-Jahre reglementieren Normen, Gesetze und Verordnungen den Umgang mit gebrauchten Kältemitteln.

Wie müssen gefährliche Abfälle entsorgt werden?

Gefährliche Abfälle dürfen nur mit behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden. Der Nachweis wird seit dem 1. April 2010 mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren erbracht (eANV).

Wo entsorge ich Kühlerfrostschutz?

Bei der Entsorgung des Kühlmittels gibt es zwei Möglichkeiten: Privatleute können die Flüssigkeit und auch noch nicht verbrauchte, alte Frostschutzmittel in begrenzten Mengen bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclingstationen abgeben.

Was ist ein gefährlicher Abfall?

Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der…

Wie ist die Einstufung als gefährlicher Abfall vorzunehmen?

Dazu ist neben der Einstufung als gefährlicher Abfall auch eine Klassifizierung nach dem Gefahrgutrecht (Teil 2 der Regelwerke) vorzunehmen. Gefährliche Abfälle können anhand ihrer Gefahrenmerkmale prinzipiell allen neun Gefahrklassen zugeordnet werden.

Ist die Entsorgung von Kältemitteln gefährlich?

Entsorgung von Kältemitteln als gefährliche Abfälle. Nach § 50 KrWG ist die ordnungsgemäße Entsorgung solcher gefährlichen Abfälle nachzuweisen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Erzeugnisse einer verordneten Rücknahme oder Rückgabe nach § 25 unterliegen.

Was sind die Schlüsselnummern für gefährliche Abfälle?

Gemäß Europäischem Abfallverzeichnis sind die Stoffe dann als gefährliche Abfälle unter der Schlüsselnummer 14 06 01 gelistet, und an diese sind besondere Anforderungen gestellt. Nach § 50 KrWG ist die ordnungsgemäße Entsorgung solcher gefährlichen Abfälle nachzuweisen.

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