Kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen?

Kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen?

Es ist möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

Was ist bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet?

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser auf Grund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat einschließlich der gerichtlichen und…

Welche Schäden werden von der Haftpflichtversicherung gedeckt?

Dort werden Schäden grundsätzlich nur dann von der Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn die Anspruchserhebung des Geschädigten innerhalb der Versicherungszeit erhoben wurde („claims made“). Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Schäden, die er im Rahmen seiner privaten Lebensführung schuldhaft verursacht.

Was sind die Ausschlüsse der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen?

Typische Ausschlüsse der Allgemeinen-Haftpflicht-Bedingungen. vorsätzlich herbeigeführte Schäden (bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz gleichwohl bestehen; vergleiche § 103 (besondere Regelung für die Haftpflichtversicherung) im Gegensatz zu § 81 (allgemeine Regelung für die Schadenversicherung) VVG)

Ist das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht vereinheitlicht?

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Kosten, beispielsweise für Mietwagen oder Sachverständige, in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben