Was ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

Was ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

Pflanzenschutzmittel nur durch sachkundige Personen ausbringen lassen und Abdrift vermeiden. Spritzbrühe nicht in unmittelbarer Nähe zu Oberflächengewässern und Brunnen sowie nicht auf versiegelten Flächen, die in die Kanalisation abfließen, ansetzen.

Wann Spritzmittel ausbringen?

Die besten Zeiten zum Ausbringen von Pflanzenschutzmittel sind in der Regel die frühen Morgen- oder Abendstunden: In dieser Zeit ist es meist windstill, die Sonneneinstrahlung ist nicht zu stark und die Temperatur nicht zu hoch. Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden.

Wer darf Pflanzenschutzmittel anwenden?

Seit dem Ende der Übergangsfristen in 2015 ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nur für Personen erlaubt, die im Besitz des entsprechenden Pflanzenschutz-Sachkundenachweises sind und die Sachkunde-Fortbildungspflicht erfüllt haben.

Warum ist der Einsatz von Pflanzenschutz und Düngemitteln problematisch?

Gefahren für die Umwelt Für den Umweltschutz sind Pflanzenschutzmittel relevant, weil sie sowohl beim Ausbringen auf das Feld, etwa durch Verdriftung von Spritzmitteln oder von kontaminierten Beizstäuben, als auch später durch Abschwemmung von den Ackerflächen in benachbarte Saumbiotope oder Gewässer gelangen können.

Wie lange kein Regen nach Roundup?

So werden unbeteiligte Pflanzen beschädigt. Ebenso ist es wichtig, dass es sechs Stunden nach Anwendung von „Roundup“ nicht regnet – der Wirkstoff würde sonst zu schnell von den Blättern abgewaschen werden.

Bis wann darf man Pflanzenschutzmittel ausbringen?

Bitte beachten Sie: Pflanzenschutzmittel sollten am besten bei Windstille in den kühlen Morgen- und Abendstunden ausgebracht werden. Außerdem nicht bei hohen Temperaturen oder bei hoher Sonneneinstrahlung.

Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel angewendet werden?

Pflanzenschutzmittel (PSM) dürfen nach wie vor nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewandt werden.

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