Wann darf Polizei sicherstellen?

Wann darf Polizei sicherstellen?

Die Polizei muss in der Akte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzug genau dokumentieren. Nur, wenn also ein richterlicher Beschluss vorliegt oder eine ausdrückliche Anordnung der Polizei wegen Gefahr im Verzug erfolgt, muss das Handy der Polizei übergeben werden.

Was darf die Polizei konfiszieren?

Beschlagnahme von Beweismitteln. Alle Gegenstände, die für eine polizeiliche Untersuchung als Beweismittel interessant sind, dürfen beschlagnahmt werden. Das sind z.B. Tatgegenstände wie Waffen, Drogen aber auch z.B. Videoaufzeichnungen der Tat.

Wann kann die Polizei eine Hausdurchsuchung machen?

Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.

Wann bekommt man Gegenstände die beschlagnahmt wurden zurück?

Eine beschlagnahmte bewegliche Sache kann dem Betroffenen zurückgegeben werden, wenn er einen den Wert der Sache entsprechenden Geldbetrag beibringt. Der beigebrachte Betrag tritt an die Stelle der Sache.

Wie wird ein Platzverweis durchgesetzt?

Die Polizei kann anordnen, dass eine Person zur Abwehr einer Gefahr vorübergehend von einem Ort verwiesen wird. Alternativ kann ihr das Betreten eines Ortes verboten werden. Anwalts-Tipp: Nicht nur die Polizei kann einen solchen Platzverweis erteilen, sondern auch die örtlichen Ordnungsbehörden.

Wie lange dauert ein Platzverweis?

Es existiert keine allgemeine zeitliche Obergrenze für einen Platzverweis, jedoch ist die Dauer im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf das Andauern der Gefahr beschränkt, die zur Aussprechung des Platzverweises führte.

Hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch?

Gegen diese Besitzstörung hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch gemäß § 862 Abs. 2 BGB, d.h., er kann vom betroffenen Fahrer die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Was aber, wenn der Fahrer dem nicht nachkommt oder dieser nicht anzutreffen ist?

Ist das Blockieren eines Fahrzeugs ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit?

Jedenfalls stellt das Blockieren eines Fahrzeugs stets einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit (OVG Koblenz, NJW 1988, 929; OVG Saarlouis, NJW 1994, 878) und damit gegen § 1 Abs.1 PolG dar und gibt der Polizei die Berechtigung zu Abschleppmaßnahmen.

Wie verbleibt privatrechtlich der beeinträchtigten?

Letztlich verbleibt privatrechtlich dem Beeinträchtigten nur die Möglichkeit der Selbsthilfe gem. § 859 Abs. 3 BGB (vgl. LG Frankfurt, NJW 1984, 183). Literatur und Rechtsprechung vertreten überwiegend die Auffassung, daß es sich beim unerlaubten Parken auf einem Privatgrundstück um eine Teil-Besitzentziehung (LG Frankfurt a.a.O) handelt.

Sind Fotos von privaten Feierlichkeiten grundsätzlich erlaubt?

Fotos von privaten Feierlichkeiten zu privaten Zwecken sind ebenso grundsätzlich erlaubt, wie Fotos, in deren Hintergrund sich zufällig eine fremde Person aufhält. Bei ungewollten und unberechtigten Fotoaufnahmen stehen Betroffenen umfassende Rechte zu.

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