Welche Personenbezogene Daten werden in einer Arztpraxis gesammelt?
Datenschutzerklärung für Arztpraxis (Anschrift, E-Mail) des Betreibers und somit “Verantwortlichen” enthalten. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) aufgeführt werden. Dazu gehören sowohl die Anschrift als auch die E-Mail Adresse.
Wem gehören medizinische Befunde?
Patientenrechte: Befunde und Krankenakten Wenn Sie zu einem Facharzt überwiesen werden oder Ihren Arzt wechseln, gehört es zu Ihren Patientenrechten, Ihre bisherigen Befunde vorzuzeigen. So muss der neue Arzt keine doppelten Untersuchungen durchführen und die Behandlung wird erleichtert.
Welche gesetzlichen Grundlagen verpflichtet die Arztpraxen zum Datenschutz?
Neben dem Einsichtsrecht gemäß § 630g BGB (Behandlungsvertrag) existiert zudem das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht (Art. 15 EU-DSGVO), wonach Patienten vom Arzt Auskunft über die zu ihrer Person ggf. gespeicherten Daten verlangen können.
Wie nennt man einen ärztlichen Befund?
Befund (lateinisch Status praesens) bezeichnet medizinisch relevante, körperliche oder psychische Erscheinungen, Gegebenheiten, Veränderungen und Zustände eines Patienten, die durch Fachpersonal (Ärzte, anderes medizinisches Personal) als Untersuchungsresultat erhoben werden.
Wie steht das Recht auf eine elektronische Kopie der Patientenakte zu?
Nach § 630g Abs. 2 BGB steht dem Patienten das Recht auf eine elektronische Kopie (Scan als pdf) der Patientenakte zu, für die der Arzt oder das Krankenhaus Kostenerstattung verlangen können. Das Gleiche ergibt sich berufsrechtlich aus § 10 MBO-Ä.
Wie soll die Einwilligung des Patienten erhoben werden?
Sie soll aktuell und konkret sein (welche Daten von welchem Arzt für welchen Zweck verwendet werden sollen). Daher ist es dringend zu empfehlen, sich die Einwilligung des Patienten von der Krankenkasse zeigen zu lassen, bevor man Daten des Patienten an die Krankenkasse herausgibt.
Ist ein Arzt auf Auskunft in Anspruch genommen?
Ein auf Auskunft in Anspruch genommener Arzt könnten es sich vermeintlich einfach machen und die geforderten Daten einfach herausgeben. Allerdings steht dies nicht zu ihrer freien Disposition. Einerseits unterliegen die Daten dem strafbewehrte Berufsgeheimnis, § 203 StGB, und andererseits dem Datenschutzrecht, Art. 9 Abs. 1 DSGVO.
Wie hat der Patient das Recht auf eine kostenfreie Erstkopie von personenbezogenen Daten?
Im Datenschutzrecht hat der Patient nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sogar das Recht auf eine kostenfreie Kopie (kostenfreie Erstkopie) der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Es siehe allgemein die Ausführungen der Landesdatenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz zum Auskunftsanspruch bei Heilbehandlung und hier.