Was ist eine Unterschrift fur eine Petition?

Was ist eine Unterschrift für eine Petition?

Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.

Was ist das Petitionsrecht in Deutschland?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“. – Art. 17 GG.

Wie muss eine Petition gewürdigt werden?

Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.

Wie kann ich eine Petition an das Europäische Parlament richten?

Gemäß des Artikels 194 des EG-Vertrages haben natürliche als auch juristische Personen, die ihren Wohnsitz in der EU nachweisen können, das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Die Voraussetzung dabei wird sein, dass der Gegenstand dieser Petition in den Kompetenzbereich der EU fällt.

Kann die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet werden?

Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente und des Bundestages gegenüber den jeweiligen Regierungen wird allerdings bei den Petitionen an die zuständigen Stellen selten genutzt.

Welche Bundesländer haben Anspruch auf Bescheid über die Petition?

In einigen Bundesländern, beispielsweise in Brandenburg, besteht Anspruch auf Bescheid über die Petition. Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere „zuständige“ öffentliche Stelle zu wenden.

Was ist das Petitionsrecht in der Bundesverfassung?

In der Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Art. 33 garantiert. Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden damit verpflichtet, von einer an sie gerichteten Petition Kenntnis zu nehmen. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Beantwortung einer Petition besteht zwar nicht.

Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?

Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:

Was sind Einschränkungen im Petitionsrecht?

Das bedeutet, dass selbst Minderjährige als auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland eine Petition starten dürfen. Gibt es Einschränkungen im Petitionsrecht? von Chrzanowski: Nein, weder was Alter noch Staatsangehörigkeit betrifft.

Was ist die erfolgreichste Petition in der DDR?

Der aufgrund der nach der friedlichen Revolution zuvor erreichten Freiheiten am 26. November 1989 verfasste Aufruf Für unser Land stellt die erfolgreichste Petition in der DDR mit etwa 1,17 Millionen Zustimmungen dar.

Was ist das Petitionsrecht?

Das Recht eines jeden Bürger s, «sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerde n an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden». Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, wie sich aus Art. 17 GG ergibt, dem auch die Definition entnommen wurde.

Kann man eine Petition einreichen?

Wer eine Petition einreicht, hat Anspruch darauf, dass sich das Parlament oder die zuständige Stelle mit seiner Eingabe befasst und ihm einen schriftlichen Bescheid darüber zukommen lässt. Ein Anspruch auf einen positiven Bescheid oder eine Begründung des Bescheids besteht jedoch nicht.

Wie kann ich eine Petition elektronisch übersenden?

Sie muss ihren Initiator, Petent genannt, ausweisen. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Petition über ein Online-Formular des Deutschen Bundestages elektronisch zu übersenden. . Liegt die Petition dem Ausschuss vor, bittet dieser die zuständigen Institutionen (z.B. Ministerien, Bundesämter) um eine Stellungnahme und prüft danach die Petition.

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