Wie kann der Kinderzuschlag beantragt werden?
Den Antrag auf Kinderzuschlag der Bundesagentur für Arbeit als PDF für Bewilligungszeiträume von 01.10.2020 bis 31.03.2021 finden Sie hier: Der Kinderzuschlag kann auch online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Wie ist der Antrag auf Kinderzuschlag in der Familienkasse?
Der Antrag auf Kinderzuschlag ist schriftlich, auf einem dafür vorgesehenen Antragsformular bei der zuständigen Stelle in der Familienkasse einzureichen. Ein entsprechendes Online Formular für den Kinderzuschlag Antrag (KiZ 1) sowie das dazu gehörige Merkblatt (KiZ 2) können Sie am Ende dieser Seite als PDF downloaden.
Welche Angaben müssen bei einem Kinderzuschlag eingereicht werden?
Der Antrag Kinderzuschlag beinhaltet neben familiären Angaben, Angaben zum Antragsteller und Angaben zum Kind selbst, auch noch umfangreiche Angaben zu Einkommen und Vermögen des Antragsstellers. Außerdem müssen Einkommensbelege und eine glaubhafte Auflistung des verwertbaren Vermögens eingereicht werden.
Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden.
Ist der Antrag für das Kindergeld korrekt ausgefüllt?
Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Antrag für das Kindergeld korrekt ausgefüllt ist. Bei Fehlern oder notwendigen Rückfragen, kann sich Ihre Warte- bzw. Bearbeitungszeit sonst verlängern. Ganz wichtig ist, dass Sie daran denken, die Steueridentifikationsnummer von Antragssteller und Kind anzugeben.
Wie ist die Verlängerung der Elternzeit zu unterscheiden?
Grundsätzlich ist bei der Verlängerung der Elternzeit zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Du hast ein Jahr Elternzeit beantragt und möchtest verlängern. In diesem Fall ist, laut § 16 Absatz 3 BEEG, die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.
Wie kann das Kindergeld verlängert werden?
Grundsätzlich kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden. Das Kindergeld kann aber auch an das Kind selbst gezahlt werden. Dies ist möglich, wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.