Ist es erlaubt eine Protokollierung der Internetnutzung anzulegen?

Ist es erlaubt eine Protokollierung der Internetnutzung anzulegen?

Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Protokollierung der Internetnutzung durch die Arbeitnehmer anzulegen, wenn dies der Systemsicherheit dient bzw. für den reibungslosen Ablauf des Sytsems notwendig ist. Dabei sind die Datenschutzgrundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu wahren.

Was ist die Pflicht zur Protokollierung?

Die Pflicht zur Protokollierung ist nicht nur eine datenschutzrechtliche Anforderung, sondern ergibt sich auch aus der IT-Sicherheit. Sowohl bei selbstprogrammierten Applikationen als auch bei der Beschaffung fremder IT-Systeme sollte auf diese Funktionalität geachtet werden.

Wie richtet sich der Inhalt der Protokolldateien an?

Der Inhalt der Protokolldateien richtet sich dabei in erster Linie am Schutzbedarf der verarbeiteten Daten, der Risikobewertung und den Kontrollzweck. Werden sensible und kritische Systeme bzw. Daten genutzt und verarbeitet, so ist ein höherer Maßstab anzuwenden.

Warum sollte ein Protokoll protokolliert werden?

Immer, wenn für die Praxis nachhaltig wichtige, konkrete Aufgaben nach sich ziehende und/oder auch für nicht am Gespräch beteiligte relevante Themen besprochen werden, sollte dies protokolliert werden – das gilt auch bei einem Zwei-Personen-Gespräch. Ein Protokoll ist die einzige Möglichkeit, für alle Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen.

Was ist ein Wireless Network?

Ein Wireless LAN (Funknetzwerk) ist im Prinzip jegliches LAN (Local Area Network), auf das mobile Anwender mithilfe einer drahtlosen (Funk-)Verbindung zugreifen können. Wi-Fi ist die Abkürzung von Wireless Fidelity und der Ausdruck für spezielle Arten an WLANs, die die Spezifikationen der drahtlosen Protokoll-Familie aus 802.11 verwenden.

Wie soll die Protokollierung erfolgen?

Die Protokolldaten müssen darüber Auskunft geben können, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat, um z.B. Manipulationen aufdecken zu können. Vor Beginn der erstmaligen Protokollierung muss also festgelegt werden, zu welchen Zweck die Protokollierung erfolgt.

Wie gilt ein Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich gilt jedoch laut Bundesarbeitsgericht ein Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Der Arbeitgeber bezahlt schließlich für die vereinbarte Arbeitszeit.

Was ist eine Zusage zur Internetnutzung am Arbeitsplatz?

Dies kann eine Zusage sein, eine Individualvereinbarung oder eine allgemeine Betriebsvereinbarung zur E-Mail-Nutzung und zum Internetgebrauch. Es kann auch ein Zusatzvermerk im Arbeitsvertrag zur Internetnutzung am Arbeitsplatz erfolgen.

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