Was ist eine Fraktion in der Politik?

Was ist eine Fraktion in der Politik?

Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern in einem Parlament oder anderen politischen Vertretungskörperschaften (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Erlangung politischer Interessen und Ziele.

Was bedeutet Aufhebung der Fraktionsdisziplin?

Ein Abgeordneter hat jederzeit das Recht, seine Fraktion zu verlassen. Umgekehrt können Abgeordnete bei „fraktionsschädigendem Verhalten“ auch aus ihrer Fraktion ausgeschlossen werden; diese Entscheidung unterliegt allerdings strengeren Bedingungen und ist gerichtlich anfechtbar.

Ist Deutschland ein Arbeitsparlament?

Beispiele für ein solches Arbeitsparlament sind der Deutsche Bundestag, das Parlament der Schweiz, der US-Kongress oder das Europaparlament. Das Gegenteil des Arbeitsparlaments ist das Redeparlament. In diesem werden Gesetzesvorlagen überwiegend im Plenum bearbeitet.

Was ist eine Fraktion?

Eine Fraktion ist ein Zusammenschluß politisch gleich oder nahestehender Abgeordneten (meist die Abgeordneten einer Partei) in einem Parlament. In Deutschland erhält eine Fraktion zusätzliche Rechte im Parlament, soweit sie Fraktionsstärke besitzt.

Wie muss die Bildung einer Fraktion mitgeteilt werden?

Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt werden. In dieser Mitteilung sind der Name der Fraktion, die Namen der Mitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands anzugeben. Freilich sind auch im Europäischen Parlament fraktionslose Abgeordnete aktiv.

Was ist die stärkste Fraktion im Bundestag?

Eine kleinere Gruppe von Abgeordneten kann allerdings als Gruppe anerkannt werden, mit noch ein paar mehr Rechten als nur fraktionslose Abgeordnete. Der Fraktionsstatus ist mit einer Reihen von Vorteilen verbunden. Traditionsgemäß stellt die stärkste Fraktion den Bundestagspräsident.

Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen im Parlament?

Im Falle eines Ausschlusses aus der Fraktion oder Partei, kann die Rechtmäßigkeit dessen gerichtlich nachgeprüft werden, wobei bei einem Parteiausschluss höhere Maßstäbe angelegt werden. Im Europäischen Parlament [EP] erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen länderübergreifend nach Maßgabe der politischen Zugehörigkeit der Abgeordneten.

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