Wie ist die Eheschließung zwischen Katholiken und Partnern vorgesehen?
Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Bei der Auswahl der Gebete und Trautexte wird dabei Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen.
Was sind die kirchenrechtlichen Bestimmungen für eine Heirat?
Neben dem staatlichen Verbot gibt es hier auch kirchenrechtliche Bestimmungen, die die Annullierung einer solchen Ehe ermöglichen. Gesetzlich von einer Heirat ausgeschlossen sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und Voll- oder Halbgeschwister.
Was gibt es für und gegen das Heiraten?
Argumentationen für und gegen das Heiraten gibt es zur Genüge – am Ende ist es für die meisten aber keine Pro- oder Contra-Entscheidung, sondern eine Frage des Gefühls. Und das muss beim Heiraten definitiv stimmen.
Wie befindet sich die Ehe in der christlichen Kirche?
Seit Beginn der Neuzeit befindet sich die Ehe in vielen Ländern in einem voranschreitenden Prozess der Säkularisierung und Verrechtlichung. Ideell behielt die christliche Kirche dort jedoch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein einen großen Einfluss auf die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens.
Ist die Eheschließung nicht ohne Formalität möglich?
Leider ist auch die Eheschließung nicht ohne Formalitäten möglich, denn für die Katholische Kirche ist die Eheschließung ein rechtlicher Akt. Der Seelsorger wird deshalb im Traugespräch auch rechtliche Fragen mit dem Paar besprechen und darüber ein „Brautleuteprotokoll“ – oder: „Ehevorbereitungsprotokoll“ führen.
Wie heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche?
In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche (Kapelle). Sie bildet den Mittelpunkt des Lebens der Gemeinde, in der die neue Familie willkommen ist. Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.
Wann geht die standesamtliche Eheschließung voraus?
In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.