Kann es verfassungswidriges Verfassungsrecht geben?
Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen im Falle eines Vorliegens von verfassungswidrigem Verfassungsrecht sind in Deutschland umstritten. Verfassungswidrige Normen sind grundsätzlich unwirksam, einschließlich verfassungswidriger Verfassungsnormen.
Was passiert bei Verstoß gegen das Grundgesetz?
Verstoß gegen zwei Grundgesetz-Artikel Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei.
Was ist verfassungswidriges Verfassungsrecht?
Der Begriff verfassungswidriges Verfassungsrecht bezeichnet Regeln und Normen, die Bestandteil des (geschriebenen oder ungeschriebenen) Verfassungsrechts geworden sind, jedoch gegen die Verfassung verstoßen und somit im Geltungsbereich derselben wegen Verfassungswidrigkeit von vornherein unwirksam oder aufhebbar sind.
Ist das Rechtsinstitut des verfassungswidrigen Verfassungsrechts anerkannt?
Das Rechtsinstitut des verfassungswidrigen Verfassungsrechts ist demgegenüber nicht anerkannt, wenn zwei Verfassungsnormen kollidieren, die gleichrangig sind. Dies gilt umso mehr, wenn beide Normen von Anfang an Bestandteil der Verfassung waren und nicht erst später im Wege der Verfassungsänderung eingefügt wurden.
Was ist eine verfassungskonforme Auslegung?
Die verfassungskonforme Auslegung bezeichnet eine Auslegungsmethode, mit der ein der Verfassung nachrangiges und mit ihr kollidierendes Gesetz ausgelegt wird. Dabei wird der Wortlaut einer an sich verfassungswidrigen Norm dergestalt ausgelegt und reduziert, dass sein Inhalt mit der Verfassung in Einklang steht.
Was ist die Grundannahme von modernen Verfassungen?
Auf diesem Gedanken baut auch die Grundannahme der meisten modernen Verfassungen auf, dass es einen verfassungsrechtlichen Normkern gibt, der dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entzogen ist und nicht abgeändert werden darf. Ein Beispiel ist mit Blick auf Deutschland die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 GG (s.u.).