Wie viele Grundrechte in Art 2?
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Wie kann man die Grundrechte einteilen?
Die Grundrechte lassen sich einteilen in Rechte, die bestimmte Freiheiten für die Menschen in Deutschland festschreiben [Freiheitsrechte ; Art. 2, 4, 5, 8, 9, 11, 12, 17 GG], in solche, die die Gleichbehandlung garantieren [Gleichheitsrechte; Art. 1, 2, 10, 13, 14, 16, 102 GG]. Hinzu kommen Verfahrensrechte.
Wann ist Art 2 I einschlägig?
II. Aufgrund des weiten Schutzbereichs des Art. 2 I GG wird die allgemeine Handlungsfreiheit grundsätzlich durch jede staatliche Maßnahme, also durch jedes Gebot oder Verbot der öffentlichen Hand, berührt.
In welche drei Gruppen kann man die Grundrechte einteilen?
Nach dieser Lehre sind drei Kategorien von Grundrechten zu unterscheiden: der status negativus (die Grundrechte als Abwehrrechte), der status positivus (die Grundrechte als Leistungsrechte) und der status activus (die Grundrechte als Rechte zur aktiven Teilnahme).
Wie lassen sich die Grundrechte einteilen wie wird diese Einteilung im Grundgesetz gekennzeichnet?
Eine andere Einteilung unterscheidet zwischen Freiheitsrechten, wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Gleichheitsrechten, zum Beispiel dem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und der Gleichberechtigung von Mann und Frau, und Unverletzlichkeitsrechten oder Abwehrrechten, wie Unverletzlichkeit der Wohnung.
Was ist die Bezeichnung „Funktion“ der Grundrechte?
„Funktion“ der Grundrechte ist die herkömmliche Bezeichnung. Gemeint ist damit die rechtliche Wirkung der Grundrechte zugunsten ihres Schutzguts. Zurückzuführen ist die Bezeichnung „Funktion“ wohl auf die sog.
Was sind die drei Kategorien von Grundrechten zu unterscheiden?
Nach dieser Lehre sind drei Kategorien von Grundrechten zu unterscheiden: der status negativus (die Grundrechte als Abwehrrechte), der status positivus (die Grundrechte als Leistungsrechte) und der status activus (die Grundrechte als Rechte zur aktiven Teilnahme).Vgl. Pieroth/Schlink/Kingreen/Poscher Grundrechte Rn.
Was sind die Grundrechte von Privatpersonen?
Privatpersonen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundrechte anderer zu achten. Allerdings können Grundrechte eine Ausstrahlungswirkung auch auf zivilrechtliche Rechtsbeziehungen haben. Das bedeutet, dass alle Gerichte in allen Verfahren nicht nur das normale Gesetzesrecht, sondern auch die Grundrechte aller Beteiligten beachten müssen.
Kann man sich auf die Grundrechte berufen?
Diese werden aber so erweitert, dass auch EU-Bürger sich darauf berufen kommen. Juristische Personen, also bspw. Vereine oder Unternehmen, können sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf Grundrechte berufen, die auf sie anwendbar sind (also bspw. auf das Eigentumsrecht, nicht aber auf die Menschenwürde).