Was ist höhere Gewalt in deutscher Rechtsprechung?
Höhere Gewalt (von lateinisch vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (
Ist der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden?
Allerdings ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird, so § 7 Abs. 2 StVG (Haftungsausschluss). Höhere Gewalt nach § 7 Abs. 2 StVG ist ein von außen kommendes, betriebsfremdes, unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht vereitelt werden kann.
Was sind klassische Beispiele für „höhere Gewalt“?
Die klassischen Beispiele für „höhere Gewalt“ sind: 1 Naturkatastrophen 2 Erdbeben 3 Vulkanausbrüche 4 Lawinen 5 Unwetter 6 Gewitter 7 Stürme 8 Kriege 9 Unruhen 10 Bürgerkriege 11 Revolutionen und Aufstände 12 Terrorismus 13 Sabotage 14 Streiks 15 Atomunfälle resp. Reaktorschäden 16 Epidemien und Pandemien
Was ist der Grundsatz für höhere Gewalt?
Dieser Grundsatz tritt grundsätzlich mit Vertragsschluss ein. Allerdings gibt es Ausnahmen hiervon – dazu zählt z.B. höhere Gewalt. In diesem Fall werden die Partien in der Regel von ihren Hauptleistungspflichten befreit und es gibt auch keinen Schadensersatzanspruch. Zunächst einmal stellt sich die Frage, was genau höhere Gewalt meint?
Wie ist die Regelung der höheren Gewalt geregelt?
Im deutschen Recht ist Höhere Gewalt, bis auf Ausnahmen (z.B. gibt § 651j BGB bei höherer Gewalt im Reisevertragsrecht den Parteien ein besonderes Kündigungsrecht), nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Allgemein-gesetzlich können Fälle der höheren Gewalt unter Umständen über die §§ 313, 314 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“ bzw.