Kann man sich bei der Handwerkskammer beschweren?
Wenn Sie Streit mit einem Handwerker haben, so können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an viele regionale Handwerkskammern wenden, die dann ein Güteverfahren durchführen. Kontaktieren Sie die Handwerkskammer aus der Region, aus der Ihr Handwerker kommt. Sie kann Ihnen beantworten, ob es dort eine Beschwerdestelle gibt.
Wo kann ich eine handwerkerrechnung prüfen lassen?
Erscheint die Handwerkerrechnung überhöht und lässt sich keine Einigung erzielen, ist die Schlichtungsstelle der Handwerkskammern eine Anlaufstelle für Auftraggeber. Üblicherweise hilft die Schlichtungsstelle schnell und unbürokratische dabei, eine Einigung mit dem Handwerker zu erreichen.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Je nachdem ob du deine Stelle aufgegeben hast, ordentlich oder außerordentlich entlassen wurdest, erfüllst du unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld. Zudem gibt es eine Anwartschaftszeit oder unterschiedlich lange Sperrzeiten, die in deinem Fall eintreten könnten.
Ist es peinlich dich arbeitslos zu melden?
Es muss dir nicht peinlich sein, dich arbeitslos zu melden. Zum einen besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen und zum anderen hast du wahrscheinlich bis zum Einsetzen der Arbeitslosigkeit gearbeitet und hast das Recht, aus dieser Tatsache einen Nutzen zu ziehen. Beantrage finanzielle Unterstützung.
Wer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Über die Agentur für Arbeit kann man neben der Unterstützung bei der Arbeitssuche auch finanzielle Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II geltend machen . Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, z.B. weil jemand anderer in der Familie ein Einkommen erzielt, könnte Anspruch auf Wohngeld haben.
Wie kann man finanzielle Unterstützung bei der Arbeitssuche geltend machen?
Beantrage finanzielle Unterstützung. Über die Agentur für Arbeit kann man neben der Unterstützung bei der Arbeitssuche auch finanzielle Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II geltend machen .