Kann man die Abgabe der Vermogensauskunft abwenden?

Kann man die Abgabe der Vermögensauskunft abwenden?

Die Abgabe der Vermögensauskunft abwenden ist sehr gut machbar. Sie können eine eidesstattliche Versicherung umgehen. Die meisten Menschen wissen einfach nicht, was es tatsächlich alles für wunderbare Möglichkeiten gibt, um nicht durch die hohen Schulden ins soziale Abseits zu geraten. Es sind immer mehr Menschen hoch verschuldet.

Welche Befugnis hat die Abnahme der Vermögensauskunft?

Die Befugnis zur Abnahme der Vermögensauskunft hat ausschließlich der Gerichtsvollzieher, wenn der Gläubiger dies bei ihm beantragt. Mit einer Ausnahme: Nicht nur der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vermögensauskunft ab. Das Finanzamt kann ebenfalls eine solche Auskunft verlangen und abnehmen. Wie funktioniert die Abnahme der Vermögensauskunft?

Wann darf der Gläubiger eine Vermögensauskunft verlangen?

Wann darf der Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen? Der Gläubiger darf die Abgabe dieser eidesstattlichen Erklärung erst beantragen, wenn er eine titulierte Geldforderung gegen den Schuldner besitzt. Wie kann ich als Schuldner verhindern, dass ich eine Vermögensauskunft abgeben muss?

Wie kann ich die Vermögensauskunft erteilen?

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Auskunft in der eigenen Wohnung zu erteilen. Gegen die Abgabe der Vermögensauskunft können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Zur eigentlichen Abgabe wird Ihnen der Gerichtsvollzieher einen umfangreichen Fragebogen ( Vermögensverzeichnis) vorlegen.

Kann ein Schuldner die Vermögensauskunft einfach verweigern?

Es gibt einige Situationen, in denen der Schuldner keine Vermögenauskunft abgeben muss, z. B. wenn es ihm gelingt, mit dem Gläubiger zu verhandeln und eine Einigung zum Schuldenabbau zu erzielen. Dann kann dieser von der Auskunft absehen. Kann ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft einfach verweigern?

Wie können sie die Vermögensauskunft verhindern?

Sollten Sie die Vermögensauskunft nicht verhindern können, so können Sie im Falle einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen, wenn bestimmter Voraussetzungen vorliegen.

Kann man die Vermögensauskunft grundlos verweigern?

Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl. Leisten Sie grundlos keine Abgabe der Vermögensauskunft, so kann dies auch andere Folgen haben. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch anordnen, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird, § 882c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

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