Was brauchen sie für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland?
Für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis.
Wie kann eine Zahnarztpraxis in Deutschland die Ausbildung erhalten?
Grundsätzlich kann jede Zahnarztpraxis in Deutschland die Zulassung zur Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten erhalten. Zusammenfassung Voraussetzungen für die Ausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte: Die reguläre Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
Welche Tätigkeiten übernehmen Zahnmedizinische Fachangestellte in Zahnarztpraxen?
Die wesentlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zahnmedizinische Fachangestellte in Zahnarztpraxen übernehmen, lassen sich in die Assistenz bei Zahnbehandlungen und in organisatorisch-verwaltende Tätigkeiten untergliedern.
Was gehört zu den Aufgaben der zahnärztlichen Fachassistentin?
Wenn sich jemand vor der Behandlung fürchtet, gehört es auch zu den Aufgaben der Zahnärztlichen Fachassistentin, die Person zu beruhigen und dafür zu sorgen, dass er oder sie sich wieder wohler fühlt. Vor allem bei Kindern braucht man für diese Aufgabe viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen.
Ist eine ambulante zahnärztliche Behandlung im europäischen Ausland möglich?
Damit ist im Prinzip eine ambulante (zahn-)ärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Krankenkasse möglich.
Was ist eine ambulante ärztliche Behandlung im europäischen Ausland möglich?
Diese europäische Rechtsprechung (EuGH, C-385/99) hat auch der deutsche Gesetzgeber umgesetzt und die Gesetze entsprechend erweitert (§ 13 SGB V). Damit ist im Prinzip eine ambulante (zahn-)ärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Krankenkasse möglich.
Ist ihr Zahnarzt in Deutschland verpflichtet zu akuten Notfällen?
Natürlich ist Ihr Zahnarzt in Deutschland zur Behandlung akuter Notfälle verpflichtet. Bei umfangreichen Nachbesserungen jedoch, bzw. bei eindeutigen Mängeln bei Zahnersatz, ist in Deutschland ein entsprechendes Gutachterverfahren üblich. Das Gutachterverfahren muss die Krankenkasse einleiten.