Was ist bei der Teilungsversteigerung zu beachten?
Was gehört in den Antrag auf Teilungsversteigerung?
- Angaben zum Antragsteller.
- Namen und Anschriften aller Miteigentümer.
- Genaue Bezeichnung des Grundstücks.
- Grundbuchauszug der zu versteigernden Immobilie.
- Erbschein (nur bei Auflösung einer Erbengemeinschaft)
Wann macht eine Teilungsversteigerung Sinn?
Der Sinn der Teilungsversteigerung besteht darin, ein unteilbares Gut, nämlich das Grundstück, in ein teilbares Gut, nämlich Geld, umzusetzen. Sie müssen also für das gesamte Grundstück bieten und müssen das gesamte Grundstück erwerben – also nicht etwa nur die Anteile, die ihnen nicht sowieso schon gehören.
Wann ist eine Teilungsversteigerung möglich?
Die Teilungsversteigerung ist für Erbengemeinschaften eine Option, also wenn es mehrere Erben gibt. Dies ist der Fall, wenn kein Testament vorhanden ist oder darin nicht genau festgelegt wurde, wer das Haus oder die Wohnung erhalten soll. An dieser Stelle kann einer der Erben die Teilungsversteigerung beantragen.
Wie ist die Aufhebung von Verträgen möglich?
Die Aufhebungsfreiheit gibt an, dass man sich von Verträgen auch wieder lösen kann, wenn man dies im Einvernehmen tut. Eine einseitige Lösung vom Vertrag ist nicht ohne Weiteres möglich. Wie ist ein Vertrag aufgebaut? Oft ist es so, dass Vertragsparteien genannt werden und dann der eigentliche Vertragsinhalt genannt wird.
Wann und wie ist der Vertragsinhalt zu leisten?
Wann und wie dieser zu leisten ist, ist von den vertraglichen Inhalten abhängig, kann also von Fall zu Fall variieren. Wichtig dabei ist, dass die Parteien sich jedoch über den Vertragsinhalt einig sind und dementsprechend Kenntnis über diesen haben. Irrelevant ist, dass beide Parteien auch inhaltlich etwas ausgestaltet haben.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Willenseinigung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande. Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlossen wurde, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend.
Ist der Vertrag zu Stande gekommen?
Wenn der Vertrag zu Stande gekommen ist – d.h. wenn der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat – sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden. Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben.