Wie alt muss man sein für ein Girokonto?
Wie alt muss man sein für ein Girokonto? Grundsätzlich können auch schon Schüler und Jugendliche über ein Girokonto verfügen. Es gibt eine Bank, die Kindern bereits ab dem siebten Lebensjahr ein Girokonto anbietet. In der Regel eröffnen die Banken Girokonten ab dem zwölften oder 14.
Ist das Girokonto eine Selbstverständlichkeit?
Für fast alle Erwachsenen ist das Nutzen eines Girokontos eine Selbstverständlichkeit. Die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, Überweisungen zu tätigen und zu erhalten sowie Bargeldauszahlungen an Geldautomaten vorzunehmen, ist gar nicht wegzudenken und die wenigsten würden auf diese Services wieder verzichten wollen.
Wie kann der Kunde über das Girokonto verfügen?
Der Kunde muss den Vertrag unterzeichnen und akzeptiert dadurch die AGBs der Bank. Nachdem die Bank die Unterlagen (Identität, Schufa-Abfrage) überprüft hat, kann der Kunde über das Girokonto verfügen. Wer Geld überweisen oder am Online-Einkauf teilnehmen möchte, benötigt ein Girokonto.
Wie entscheiden die Eltern über ein eigenes Girokonto?
Grundsätzlich entscheiden die Eltern eines Minderjährigen, ab wann dieser selbst über ein Girokonto verfügen können soll. Wie eingangs erwähnt, ist ein eigenes Konto für das Erlernen des Umgangs mit Geld durchaus sehr sinnvoll.
Wann eröffnen die Banken Girokonten?
In der Regel eröffnen die Banken Girokonten ab dem zwölften oder 14. Lebensjahr. Das Besondere an diesen Konten ist, dass sie nur auf Guthabenbasis geführt werden dürfen.
Kann ich ein klassisches Girokonto ohne Dispokredit eröffnen?
Da ein klassisches Girokonto mit Duldung der Bank auch ohne Dispokredit überzogen werden kann, dürfen Jugendliche solche Konten nicht eröffnen. Aus diesem Grund erhalten Kontoinhaber, die noch nicht volljährig sind, auch keine klassische MaestroCard. Diese könnte beim Bezahlen an einer Ladenkasse ebenfalls eine Kontoüberziehung ermöglichen.
Was kann ich mit 18 Jahren nutzen?
Das Wichtigste in Kürze: Mit 18 Jahren kann Ihr Kind ein eigenes Konto mit Kreditrahmen, eine Kreditkarte sowie voll umfängliches Online-Banking nutzen. Bestand vor der Volljährigkeit ein kostenfreies Girokonto, bleibt dies bei nachweislichen Schülern, Studenten, Auszubildenden, Freiwilligen im sozialen Jahr sowie im Wehrdienst meist gratis.