Wer übernimmt die Kosten bei FCA?
Bei der FCA Incoterm trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zur Verladung der Ware auf den vereinbarten Frachtführer. Danach trägt der Käufer die Kosten und Risiken, die mit der Lieferung der Ware verbunden sind.
Was wird durch ex works geregelt?
Incoterms® EXW – Ab Werk bedeutet vereinfacht: Der Verkäufer stellt die Waren am benannten Ort zur Verfügung (meist in seinem Werk/Lager) und meldet dem Käufer, dass die Waren abholbereit sind. Der Käufer ist für die Beladung im Lager des Verkäufers zuständig. Er erledigt alle nötigen Zollformalitäten.
Was bedeutet Kosten und gefahrenübergang?
Der Verkäufer hat auf eigene Kosten und Gefahren die für den Transport bis zum Bestimmungsort erforderlichen Dokumente zu beschaffen, der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort. Gefahrenübergang Übergang des Risikos des Verlustes oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer.
Welche Bezeichnungen gibt es für FCA?
Für FCA findet man auch die Bezeichnung „Franco Spediteur …“. Für die meisten ICC-Klauseln kursieren in der Praxis leicht abweichende Bezeichnungen, die jedoch inhaltlich kongruent verwendet werden. „Franco Spediteur“ ist eine Bezeichnungen der UN-Economic Commission for Europe (ECE), Genf.
Warum ist die FCA-Klausel wichtig?
Bei FCA-Klauseln ist die Termintreue wichtig, weil dies für den Käufer aufgrund eigener Lieferverpflichtungen von großer Bedeutung sein kann. Fristüberschreitung kann im Sinne eines Fixgeschäftes nach § 376 HGB zu Schadenersatzpflicht wegen Nichterfüllung führen.
Was bedeutet die Incoterm-Abkürzung FCA?
Die Incoterm-Abkürzung FCA steht dabei für „Free Carrier“ und kann etwa mit „frei Frachtführer“ übersetzt werden. Der FCA-Incoterm besagt dabei, dass es dem Verkäufer obliegt, die versandfertige Ware an einem vereinbarten Ort an die vom Käufer gewählte Transportperson auszuliefern .
Wie ist der Speditionsauftrag bei FCA zu klären?
Der Verkäufer besorgt die nötigen Zollformalitäten und meldet die Sendung selber beim Transportunternehmen an, welches vom Käufer (Frachtzahler) definiert wurde. Ob der Speditionsauftrag durch den Käufer oder Verkäufer erteilt wird, ist bei FCA zwischen den beiden Parteien zu klären.