Wann wird das Kindergeld rückwirkend gezahlt?
„Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“. Dies bedeutet für Eltern, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung Anträge, die nach dem 31.12.2017 eingehen ( nur Neuanträge, keine Erfassung von Zeiträumen,…
Wie kann man Kindergeld auf das eigene Konto rückwirken?
Gerade wenn es um staatliche Leistungen geht, kann sich dies mitunter deutlich auf das eigene Konto auswirken. So erhalten Familien zum Beispiel Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Eingang ihres Antrags bei der Familienkasse.
Wann gelten die neuen Fristen für den Antrag auf Kindergeld?
Januar 2018 gelten neue Fristen für den rückwirkenden Antrag auf Kindergeld. Sie können Ihren Antrag nur noch sechs Monate rückwirkend stellen. Der Anspruch auf Kindergeld verjährt nach der neuen Regelung übrigens nicht, nur die Auszahlung findet nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragstellung statt.
Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?
1 AU-RL). Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus.
Ist das Kindergeld verjährt?
Falls Ihre Ansprüche noch älter sind, sind sie leider verjährt. Sie müssen, nachdem Ihnen das Kindergeld gewährt wird, gemäß § 68 I EStG der Familienkasse jedwede Änderung der Verhältnisse und der Verhältnisse Ihres Kindes ohne schuldhaft zeitliche Verzögerung, mitteilen. Ihr Kind ist auch mitteilungsverpflichtet, wenn es bereits volljährig ist.
Kann die Familienkasse Kindergeld beantragen?
Möchten Sie Kindergeld beantragen, ist die Familienkasse Ihr Ansprechpartner. Grundsätzlich muss der Antrag schriftlich eingereicht werden. Eine Vorlage dazu können Sie in unserem Downloadportal herunterladen. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, ist abhängig von der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit.