Was ist die bekannteste Klausel im Vertragsrecht?
Die bekannteste Klausel im Vertragsrecht ist die so genannte Salvatorische Klausel, die die Rechtsfolgen regelt, wenn sich Teile des Vertrages als unanwendbar oder nichtig erweisen.
Was versteht man unter Klausel?
Klausel. Der Begriff Klausel wir im juristischen Bereich sowohl im Vertragsrecht als auch im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet, hat jeweils jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Im Vertragsrecht versteht man unter Klausel regelmäßig eine Bestimmung in einem Vertrag oder in einer Vereinbarung, die ein bestimmtes Regelungsziel verfolgt.
Was ist das Verfolgen eines Zweckes?
Das Verfolgen eines Zweckes ist dagegen zumindest an die Absicht des Menschen gebunden, zweckadäquate Mittel einzusetzen. Der Zweck ist demnach an das Handeln von Menschen geknüpft. Dieses wiederum hängt von dem das Ziel bestimmenden Grund ab, der Zweckursache ( causa finalis ).
Was ist das Ziel eines Zweckes?
Ein Ziel kann ein Mensch sich zu eigen machen und bestimmen, ohne dabei über die zur Realisierung notwendigen Mittel nachgedacht zu haben. Das Verfolgen eines Zweckes ist dagegen zumindest an die Absicht des Menschen gebunden, zweckadäquate Mittel einzusetzen.
Wie ist die Auslegung einer Klausel zu deuten?
Die Auslegung einer Klausel. AGB sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so zu deuten, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern verstanden werden. Dabei sind die Interessen der Verkehrskreise gegeneinander abzuwägen, die normalerweise beteiligt sind.
Wie kann eine Klausel erteilt werden?
Damit eine Klausel erteilt werden kann, müssen jedoch zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein [= Voraussetzungen für die Gewährung einer Klausel]: Vermögens- oder Firmenübernehmer, § 729 ZPO. Im Falle einer einfachen Klausel wird das Klauselverfahren durch einen formlosen Antrag an den Urkundsbeamten des Gerichts eingeleitet.
Wie können Umstrittene Klauseln überprüft werden?
Umstrittene Klauseln können von Gerichten im Wege der Inhaltskontrolle überprüft werden. So genannte Generalklauseln in Gesetzen (Gegensatz: Spezialklausel) beinhalten zwar auch als Wortbestandteil „Klausel“, sie sind jedoch als eine abstrakt gefasste Gesetzesnorm aufzufassen und keine Klausel im hier verstandenen Sinne.