Was kann der Arbeitgeber abmahnen?
Gründe für eine Abmahnung an den Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber zahlt wiederholt den Lohn bzw.
- Das Gehalt wird erst verspätet gezahlt.
- Starke Lohnkürzungen ohne ersichtlichen Grund.
- Der Arbeitgeber zahlt keine Spesen oder Zuschläge.
- Der Chef verlangt Überstunden, die vertraglich nicht gerechtfertigt sind.
Kann ich mein Chef abmahnen?
Arbeitnehmer können Arbeitgeber abmahnen. Auch sie können von Arbeitnehmern Abmahnungen erhalten, sollte ihrerseits ein Fehlverhalten vorliegen. Übrigens: Ein GmbH-Geschäftsführer kann sogar eine fristlose Kündigung erhalten, sollte er sich illoyal verhalten. Eine Abmahnung muss dieser Kündigung nicht vorausgehen.
Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?
Dabei können Abmahnungen nicht für jede Art des Fehlverhaltens am Arbeitsplatz ausgesprochen werden, sondern nur, wenn ein Arbeitnehmer gegen vertragliche Inhalte verstoßen hat. Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung zählen unter anderem Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl.
Wie schreibe ich eine Abmahnung an den Arbeitgeber?
Die Abmahnung kann zwar mündlich erfolgen, sollte jedoch aus Beweissicherungsgründen stets schriftlich erteilt werden. Die Abmahnung muss konkret formuliert werden und besteht aus drei Teilen: Die korrekte Beschreibung des pflichtwidrigen Verhaltens unter Angabe von Datum, Ort und Zeit (Dokumentationsfunktion)
Wo ist die Abmahnung gesetzlich geregelt?
Die Abmahnung ist für die verhaltensbedingte außerordentliche (fristlose) Kündigung in § 314 Abs. 2 BGB geregelt. Die Vorschrift ist entsprechend auch auf ordentliche (fristgerechte) Kündigungen anwendbar.
Was sind die Voraussetzungen für eine Abmahnung?
Erstens muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten möglichst genau beschreiben, d.h. er muss Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes nennen. Pauschale Hinweise auf „häufiges Zuspätkommen“ oder „mangelhafte Arbeitsleistungen“ sind keine Abmahnungen.