Wie ist der Agenturvertrag geregelt?

Wie ist der Agenturvertrag geregelt?

Der Agenturvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB) nicht geregelt. Das Wesensmerkmal des Agenturvertrags ist die Verpflichtung zur Vermittlungstätigkeit (Vermittlungsleistung). Der Auftragnehmer (Agent) übernimmt regelmäßig die Verpflichtung, dauernd für einen Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln.

Was ist eine Agenturgeschäfte?

Agenturgeschäfte liegen vor, wenn jemand (als sog. Agent) Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. Vermittelt jemand als Selbstständiger Geschäfte im Auftrag eines anderen Unternehmers (Auftraggeber), ist er Handelsvertreter. 1.16 Abgabe von Gratis-Handys durch Vermittler von Mobilfunkverträgen.

Warum steht der Agent nicht in einem Arbeitsverhältnis zu den Auftraggebern?

Der Agent steht nicht in einem Arbeitsverhältnis zu den Auftraggebern. Auf Agenten, die als solche bloss im Nebenberuf tätig sind, werden die Vorschriften über den Agenturvertrag ebenfalls angewendet, wenn die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Wie wird die Beendigung des Agenturverhältnisses vereinbart?

Mit der Beendigung des Agenturverhältnisses werden sämtliche Ansprüche des Agenten auf Provision oder Ersatz fällig. Für Geschäfte, die ganz oder teilweise erst nach Beendigung des Agenturverhältnisses zu erfüllen sind, kann eine spätere Fälligkeit des Provisionsanspruches schriftlich vereinbart werden.

Was ist der Abschluss eines Agenturvertrages?

Der Abschluss eines Agenturvertrages ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Schriftform wird jedoch dringend empfohlen, da sich nur so der Inhalt des Vertrages und damit die beiderseitigen Rechten und Pflichten nachvollziehen und gegebenenfalls auch beweisen lassen. 1.2. Der Vertragsinhalt

Was soll in einem Agenturvertrag festgelegt werden?

Der Agenturvertrag. Der Vertragsinhalt In einem Vertrag zwischen einer Agentur und einem Kunden sollen alle wesentlichen Leistungen der Parteien und ihre beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden. Dazu gehört die Beschreibung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere die Beschreibung der erwarteten Agenturleistungen (z.B.

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