Was versteht man unter Regelaltersrente?
In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen. In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt.
Wie viel Jahre muss in die Rentenversicherung einzahlen?
Diese Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl rentenrechtlicher Zeiten gemessen, insbesondere an der Zahl der gezahlten Beiträge. Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.
Ist die Rente mit 63 eine Regelaltersrente?
Wie Sie mit 63 in Rente gehen – ohne Abschläge. Eine frühe Rente mit 63 Jahren- wer wünscht sich das nicht? In Deutschland gilt jedoch ab dem Geburtsjahrgang 1964 die sogenannte „Regelaltersrente“ ab 67.
Wie erreichen sie die Altersgrenze?
§ 7a SGB II Altersgrenze. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31.
Was ist die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte?
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die maßgebende Altersgrenze für Versicherte mit Geburtsdatum vor dem 1.1.1953 die Vollendung des 63. Lebensjahres. Andererseits führt aber auch die Anhebung der Regelaltersgrenze zu einer Anhebung der Altersgrenzen bei den anderen Rentenarten.
Wie ist die Altersgrenze bei der Altersrente zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln ist die Regelaltersgrenze mit den Altersgrenzen anderer Rentenarten. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die maßgebende Altersgrenze für Versicherte mit Geburtsdatum vor dem 1.1.1953 die Vollendung des 63. Lebensjahres.
Wann kommen unterschiedliche Altersgrenzen zur Anwendung?
Varianten: Je nach Rentenart kommen unterschiedliche Altersgrenzen zur Anwendung: a) Die Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI) wurde zum 1.1.2008 von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben, um eine dauerhafte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen.