Warum dürfen Arbeitgeber diese Fragen nicht stellen?
Vorstellungsgespräch: Diese Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Grundsätzlich dürfen Sie nicht nach den finanziellen Verhältnissen des Bewerbers fragen. Es sei denn Sie möchten z. B. einen Kassierer für ein Geldinstitut einstellen oder vergeben eine Position mit Prokura.
Ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit sinnvoll?
Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit liegt dann nahe. Aber davon abgesehen, dass ein Betriebsrat in vielen Fällen auch für das Unternehmen sinnvoll ist, dürfen Sie nach der Gewerkschaftszugehörigkeit nur ausnahmsweise fragen. Es gibt Zwischenfragen, die durchaus nicht produktiv wirken und auch ganz und gar nicht so gemeint sind!
Warum muss man nicht arbeitssuchend sein?
Man muss nicht arbeitssuchend gemeldet sein, um Zugriff auf die Jobbörse zu erhalten und die Jobsuchmaschine der Agentur für Arbeit zu nutzen. So kann man die Sache ganz unbedarft angehen und sich erst einmal einen Eindruck von der Jobbörse verschaffen.
Ist die Bundesagentur für Arbeit wichtig für den nächsten Job?
Menschen auf Jobsuche finden also potenzielle Arbeitgeber und können fleißig Adressen für den nächsten Bewerbungsmarathon sammeln. Da die Bundesagentur für Arbeit nicht nur für Sozialleistungen zuständig ist, sondern auch die Arbeitsvermittlung sehr ernst nimmt, ist man hier goldrichtig, wenn man einen Job sucht.
Wann ist das Fragerecht des Arbeitgebers zu bestimmen?
Wann und wo diese Grenzen bestehen, ist anhand einer Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen des Arbeitgebers und des Bewerbers, zu bestimmen. Das Fragerecht des Arbeitgebers besteht jedenfalls nur insoweit, als dass die Fragen für das potentielle Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.
Was darf der Arbeitgeber über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers Wissen?
Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers berühren, darf der Arbeitgeber nicht stellen. Trotzdem möchte er natürlich so viel wie möglich über den Mitarbeiter erfahren. Daher ist es ein Unterschied, ob der Personalfragebogen bereits zum Vorstellungsgespräch ausgefüllt wird oder erst dann, wenn der Mitarbeiter bereits eingestellt ist.
Kann der Arbeitgeber eine unzulässige Frage beantworten?
Stellt der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage, muss der Bewerber sie nicht beantworten. Allerdings macht er sich damit verdächtig. Daher erlauben Gerichte es auch, wenn der Bewerber eine falsche Antwort gibt (BAG, 21.2.1991 – 2 AZR 449/90).