Was wird von der Kaution bezahlt?
Sie hat den Zweck, den Vermieter und seine Immobilie für Eventualschäden an der Mietsache abzusichern, also für den Fall, dass der Mieter seine Miete oder Nebenkosten nicht zahlt, vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht erledigt oder Schäden an der Mietwohnung verursacht.
Wie viel kostet ein mietkautionskonto?
In der Regel bezahlen Bestandskunden keine Gebühren, ansonsten teilweise 10-30 €. (ist man bereits Sparkassenkunde, kann man evtl. Im persönlichem Gespräch einen höheren Zinssatz erhalten). Seit 01.10.2020 kann man kein Mietkautionskonto mehr abschließen.
Wer richtet das mietkautionskonto ein?
Der Vermieter darf Deine Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.
Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?
Statt der Zahlung der Kaution in Geld kann der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit geben. Er spart sich somit die Zahlung des Geldes für die Mietkaution. Diese sogenannte Mietkautionsbürgschaft stellt die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit dar.
Hat der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt?
Wenn der Mieter eine zu hohe Kaution bezahlt hat und dies später erst bemerkt, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Kaution. Wenn es zwischendurch zu einer Mieterhöhung kommt, darf die Kaution nicht entsprechend erhöht werden und dafür also keine Nachzahlung verlangt werden, selbst dann wenn dies der Mietvertrag vorsieht.
Wie lange ist die Kaution zurückbehalten?
Viele Gerichte sehen allerdings auch sechs Monate als zu lange an, wenn kein Grund ersichtlich ist, dass die Kaution zurückbehalten wird. Sind sich Mieter und Vermieter schon bei der Rückgabe der Wohnung einig, dass keinerlei Ansprüche bestehen, muss der Vermieter die Kaution sehr zügig auskehren.
Wie hoch darf die Kaution betragen?
Kaution – Höhe gemäß BGB Es gibt zwar kein Gesetz, welches die Zahlung einer Kaution vorsieht, so dass es letztendlich Vermieter und Mieter regeln müssen. Aber das Gesetz sieht vor, dass die Kaution maximal 3 Kaltmieten hoch sein darf, vgl. § 551 Absatz 1 BGB. Wenn also die Kaltmiete 500 Euro beträgt, darf die Kaution maximal 1500 Euro betragen.