Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete >?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, wenn nicht eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde. Eine Mieterhöhung darf in diesen vielfach üblichen Mietverhältnissen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Wie kann ich den Mietpreis einer Wohnung berechnen?
Im Internet finden Sie viele Seiten, auf denen Sie den Mietpreis einer Wohnung bzw. eines Hauses bequem berechnen können. Das ist beispielsweise auf der Seite Blitzrechner.de möglich. Um auf die Miete zu kommen, müssen Sie einfach die ausgeschriebene Quadratmeter-Zahl eingeben.
Wie berechnen sie die Miete für ein Haus oder eine Wohnung?
Um die Miete für ein Haus oder eine Wohnung zu berechnen, orientieren Sie sich am besten am Mietspiegel der Gemeinde. Er gilt in Gemeinden mit Mietpreisbindung als verbindlich. Es ist üblich, die Miete pro Quadratmeter zu berechnen. Um die Warmmiete zu berechnen, benötigen Sie auch Informationen zum Wasser- und Heizungsverbrauch.
Wie können sie einen guten Mietpreis ermitteln?
So können Sie einen guten Mietpreis für Ihr Objekte ermitteln. Zunächst gilt es, den Grundpreis der Wohnung zu ermitteln, die Sie vermieten wollen. Dazu schauen Sie in der entsprechenden Tabelle Ihres Mietspiegels nach. Hier sind meist die Wohnungsgrößen aufgeführt und das Baujahr bzw. das Jahr, in dem die Wohnung bezugsfertig wurde.
Wie können sie die Miete auswählen?
Um auf die Miete zu kommen, müssen Sie einfach die ausgeschriebene Quadratmeter-Zahl eingeben. Vervollständigt wird die Berechnung durch die Eingabe der jeweiligen Anzahl der Zimmer der Wohnung oder des Hauses. In manchen Fällen sorgen Balkone oder Terrassen sowie Dachschrägen für eine Minderung des Mietpreises. Das können Sie ebenfalls auswählen.