Welche Mechanismen sind wichtig für die Wirtschaftlichkeit der Apotheke?
Um die Wirtschaftlichkeit der Apotheke zu erhöhen und finanzielle Einbußen zu vermeiden ist es wichtig, regelmäßig auf bestimmte Controlling Mechanismen zurückzugreifen. Eine davon ist bspw. das Berechnen der Personal-Kennzahlen. Diese werden unterschieden in harte und weiche Kennzahlen: a. Personal-Gesamtkosten d.
Wie hoch ist der personalumsatz in der Apotheke?
Der Umsatz beträgt jeweils 1.000.000€. *Korbumsatz: Nettoumsatz, der pro Kunde bei einem Besuch im Schnitt getätigt wird. Somit stellen die Personalkosten pro Kunde die wichtigste und aussagekräftigste Kennzahl für den Personaleinsatz der Apotheke dar. d.
Was ist der Deckungsbeitrag für eine Apotheke?
Deckungsbeitrag sagt nun aus, wie viel der jeweilige Mitarbeiter zum Gewinn der Apotheke beisteuert. Der Deckungsbeitrag ergibt sich aus der Ertragsleistung des Mitarbeiters, (= [sein individuell getätigter Umsatz x Handelsspanne* in %] / 100), abzüglich seiner Gesamt-Personalkosten.
Was sind die harten Kennzahlen für den Apothekeninhaber?
Die Summe der Jahresstunden ist für den Apothekeninhaber eine wichtige Kennzahl, da sie Aufschluss darüber geben kann, ob die Umsätze und Einkünfte im Jahresverlauf mit einem höheren oder sogar niedrigeren Mitarbeiter-Zeitaufwand erwirtschaften lassen. Die dritte Kategorie der harten Kennzahlen sind die sog. leistungsspezifischen Personalkosten.
Wie muss eine Apotheke mit Geräten ausgestattet sein?
7 und 8 Apothekenbetreibsordnung (ApBetrO) muss jede Apotheke so mit Geräten ausgestattet sein, dass alle Arzneimittel in den dort aufgeführten Darreichungsformen ordnungsgemäß hergestellt werden können. Der § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gibt die „Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume“ vor.
Was gehört zu den Kernaufgaben der Apotheke?
Zu den Kernaufgaben der Apotheke gehört neben der Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten die Information und Beratung über diese Produkte (§§ 17, 20 ApBetrO). Die Apothekenbetriebsordnung macht zudem strenge Vorgaben für die Herstellung von Arzneimitteln (§§ 6 – 11).