Warum dürfen Schulen kein Teams benutzen?
Weil Schulen monatelang geschlossen waren, musste der Unterricht vom Klassenzimmer in den digitalen Raum verlagert werden – mithilfe von Videokonferenzen oder Lernplattformen. Viele Schulen müssten sich dann aus Datenschutzgründen vom Einsatz gängiger Videosysteme wie Microsoft Teams oder Zoom verabschieden.
Ist Microsoft Teams an Schulen erlaubt?
Ab dem 1. August gilt: US-amerikanische Videokonferenzsysteme dürfen an hessischen Schulen für den Unterricht nicht mehr eingesetzt werden. Das gilt insbesondere für das an vielen Schulen verwendete System Microsoft „Teams“. Der Grund: US-Systeme wie „Teams“ verstoßen gegen den Datenschutz.
Wann wird Teams abgeschafft?
Doch die Frist endet mit 31. Juli 2021. Nun muss Ersatz her. Daran arbeitet das zuständige Kultusministerium noch – und schon länger.
Was ist ein Täuschungsversuch?
Nach der gängigen Rechtsprechung versteht man unter einem Täuschungsversuch, dass der Prüfling eine nach regulären Bedingungen eigenständig erbrachte Prüfungsleistung vorspiegelt, während er tatsächlich unerlaubte Hilfen in Anspruch genommen hat.
Was muss der Schüler in der verbleibenden Zeit tun?
In der verbleibenden Zeit muss der Schüler die Gelegenheit haben, sich zu entspannen, etwas zu essen oder zu trinken und auf die Toilette zu gehen. Wenn der Schüler kein Pausenbrot und kein Getränk dabei hat, darf er sich in der Cafeteria damit eindecken.
Ist die Nutzung auf dem Schulgelände allgemein erlaubt?
Die Smartphones müssen dann ausgeschaltet bleiben. Ist die Nutzung auf dem Schulgelände allgemein erlaubt, haben einzelne Lehrer dennoch das Recht sie im Unterricht zu verbieten und dem Schüler wegzunehmen. Aber: Lehrer haben weder das Recht, sich den Inhalt des Handys anzusehen, noch sie längerfristig einzubehalten.
Was ist ein entsprechender Vorfall an einer Münchner Schule?
Ein entsprechender Vorfall an einer Münchner Schule beschäftigte vor einiger Zeit die Boulevardpresse und die Justiz. Ein 10-jähriger Junge hatte sich eingenässt, weil ihm der Lehrer den Gang zur Toilette verboten hatte. Dieser verwies darauf, dass die Frage ganze sechs Minuten nach dem Ende der Pause gestellt worden war.
Was stellen wir in unserer Schulrechts-Reihe vor?
In unserer Schulrechts-Reihe stellen wir Ihnen seit einigen Jahren monatlich einen Schulrechtsfall vor. Uns erreichen darüber hinaus aber auch immer wieder schulrechtliche Fragen, die über die präsentierten Fälle hinausgehen. Diese Fragen haben wir gesammelt und thematisch zusammengefasst.