Wer ist der Schulträger?
Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten (während die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen vom Land übernommen werden).
Wem ist das Schulamt unterstellt?
Die dienstrechtliche Seite wird von der jeweiligen Bezirksregierung wahrgenommen. Für die anderen Schulformen (Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Berufskollegs und die anderen Förderschulen) ist allein die Bezirksregierung zuständig. Die Schulaufsichtsbeamten sind die Schulräte.
Was soll die Schulaufsicht tun?
Was soll die Schulaufsicht tun? Das steht im Schulgesetz: Gewährleistung der Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit sowie der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen, Unterstützung der Schulentwicklung durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen sowie der Personalentwicklung.
Was ist die Schulaufsicht im engeren Sinne?
Die Schulaufsicht im engeren Sinne ist Sache der staatlichen Schulverwaltung, deren Aufgabenbereich allerdings über aufsichtliche Tätigkeiten weit hinausgeht, indem sie planende, regulierende und beratende Funktionen ausübt und den Schulen das Lehrpersonal zuweist.
Wie ist die Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen organisiert?
In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Das staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht, die fünf Bezirksregierungen als obere und das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. In der GEW NRW engagieren sich Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung.
Wie wird die Schulaufsicht wahrgenommen?
Die Schulaufsicht wird von den Behörden der staatlichen Schulverwaltung (Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden) wahrgenommen. Sie ist heute in den meisten Ländern zweistufig organisiert. Eine dreistufige Gliederung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.