Sind Kameras im Betrieb erlaubt?
Laut Bundesdatenschutzgesetz ist Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen erlaubt, wenn sie für die Wahrung des Hausrechts erforderlich ist (§ 6b BDSG). Ebenso zulässig ist die Überwachung, wenn sie dem festgelegten Zweck dienen, berechtigte Interessen zu wahren.
Wie werden Mitarbeiter überwacht?
Mitarbeiter zu überwachen gelingt auch via GPS. So kann der genaue Standort bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Einsatz von GPS-Technik erlaubt, wenn die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen (u. a. das Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) eingehalten werden.
Wie kann der Arbeitgeber eine Kamera anbringen?
Der Arbeitgeber kann nicht „einfach so“ eine Kamera anbringen. Letztes Mittel: Vor einer Videoüerwachung muss der Arbeitgeber alle anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen und gegebenenfalls ausprobieren, bevor er tatsächlich Kameras installieren kann.
Was müssen Arbeitgeber beachten bei der Videoüberwachung im öffentlichen Büro?
Wird die Videoüberwachung im öffentlichen Büro eingesetzt, müssen Arbeitgeber unbedingt auf Eines achten: Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Es dürfen demnach nur Bilder, jedoch keine Gespräche oder Ähnliches mitgeschnitten werden. Wer sich hieran nicht hält, muss empfindliche Strafen befürchten.
Ist die Überwachungskamera am Arbeitsplatz erlaubt?
Überwachungskamera am Arbeitsplatz erlaubt? Das Gesetz verbietet sie nicht gänzlich. Auch wenn das Einverständnis die Videoüberwachung gemäß Datenschutz stützt: Nicht alle Bereiche darf der Arbeitgeber erfassen. Vor allem der Schutz privater Räume ist unumgänglich.
Wie darf die Videoüberwachung am Arbeitsplatz durchgeführt werden?
Tatsächlich darf die Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder die Videoüberwachung der Mitarbeiter durchgeführt werden, nur wenn die das entsprechende Gesetz z.B. dem Arbeitsrecht und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhält. Nun schauen wir zusammen, wie die Rechtslage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist.