Kann Ehepartner Zeuge sein?
Zeuge kann grundsätzlich jede natürliche Person (grundsätzlich auch Minderjährige) sein, die zu Behauptungen im Rechtsstreit möglicherweise etwas aussagen kann. Grundsätzlich sind auch Ehepartner, Eltern, Kinder oder sonstige nahe Verwandte zulässige Zeugen im Zivilprozess.
Wer zählt als Zeuge vor Gericht?
Als Zeuge sollen Sie zu einem tatsächlichen Geschehen aussagen, das Sie selbst erlebt oder von dem Sie durch andere erfahren haben. Schildern Sie dem Gericht genau, was Sie noch wissen. Wenn Sie etwas nicht mehr genau wissen, sagen Sie dies bitte.
Ist die Ehewohnung immer noch die Ehefrau?
Es ist immer noch die Ehewohnung, und der Einzug der Freundin gegen den Willen der Ehefrau (die den Wohnsitz ja gerade erst wechselt und nach eigenem Bekunden auch davon ausgeht, wieder einzuziehen nach eine Abkühlungsphase) wird bereits dem grundgesetzlich garantieren Schutz der Ehe nicht gerecht.
Was gilt für die Raten der anderen Ehegatten?
Dasselbe gilt für den Fall, dass während der Ehe nur einer der Eheleute die Raten gezahlt hat. Auch dies ändert nichts an der 50:50-Verteilung des Erlöses. a) Falls derjenige Ehegatte, der im Haus geblieben ist, die Raten allein weitergezahlt hat, kann er vom anderen Ehegatten keinen Ausgleich verlangen.
Was gilt bei der beabsichtigten Aufnahme in die Ehewohnung?
Dies gilt insbesondere bei der beabsichtigten Aufnahme in die Ehe- und Familienwohnung, auch wenn die Ehefrau die Ehewohnung bereits verlassen hat, bevor der Ehemann die Geliebte in die Wohnung nahm. Dies aber nur für den Fall, daß die Ehefrau noch nicht den Willen zu einer endgültigen Aufgabe der Ehewohnung bekundet hat.
Was darf in einer Ehe gepfändet werden?
Grundsätzlich darf das Einkommen bzw. Vermögen Ihres Ehegatten oder Lebensgefährten nicht gepfändet werden. Auch in einer Ehe wird das Vermögen der Lebenspartner getrennt betrachtet.