Was muss ich im Impressum angeben?

Was muss ich im Impressum angeben?

Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten sind die Mindestangaben für ein Impressum. Konkret: Die Daten des Betreibers der Webseite (Name, Vorname, Anschrift) und die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax).

Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Das Impressum einer geschäftlichen Homepage bedarf nicht zwingend der Angabe einer Telefonnummer. Das hat der EuGH in seinem Urteil vom 16.10.2008 (C-298/07) entschieden. Doch sei hierunter – so die Richter – nicht zwingend eine Telefonnummer zu verstehen.

Wo kann man ein fehlendes Impressum melden?

Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen. Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.

Was bedeutet E Mail Kontakt nach 5 Nr 2 TMG?

2 TMG an ein Impressum. Betreiber einer kommerziellen Webseite müssen nach § 5 Abs. 2 TMG im Impressum Angaben machen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Gemeint ist damit die Angabe einer E-Mail-Adresse.

Ist Kontakt Gleich Impressum?

Die Bezeichnungen „Impressum“ und „Kontakt“ sind dabei auch nach dem BGH als mittlerweile üblich und ausreichend anzusehen (vgl. zudem Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011, 1016). Nicht ausreichend ist das Verstecken der Anbieterkennzeichnung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Was ist wenn man kein Impressum hat?

Wenn die Abmahnung ein falsches Impressum betrifft und tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann der Streitwert bis zu 5.000 Euro betragen. Die Abmahnung für ein Impressum kann deshalb mit Anwaltskosten bis zu 500 Euro verbunden sein – dazu kommt der geltend gemachte Schadensersatz.

Was ist „Privatsphäre“?

Als „Privatsphäre“ wird der familiär-häusliche Bereich einer Person bezeichnet, der ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich ist und in dem die betreffende Person ihr Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnimmt, ohne dass sie dabei von äußeren Einflüssen behelligt wird.

Wie ist die Privatsphäre im Internet umstritten?

Kaum ein Thema ist wohl so umstritten wie der Schutz der Privatsphäre im Internet. Zum einen wollen Millionen Nutzer ihr Leben, ihre Gedanken, Bilder etc. mit anderen Internetnutzern teilen, zum anderen haben sie aber auch Angst davor, keinerlei Privatsphäre mehr zu besitzen.

Was ist der Schutz der Intimsphäre?

Schutz der Intimsphäre. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt aber nicht nur den häuslichen Bereich an sich, sondern auch die Intimsphäre der einzelnen Bürger. Als „Intimsphäre“ wird die innere Gedanken- und Gefühlswelt sowie der Sexualbereich bezeichnet; sie ist grundsätzlich dem staatlichen Zugriff verschlossen.

Wie wird die Privatsphäre geschützt?

Geschützt wird die Privatsphäre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung dient.

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