Wie konnen sie ihre personenbezogenen Daten regelmassig einsehen?

Wie können sie ihre personenbezogenen Daten regelmäßig einsehen?

Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen regelmäßig einsehen, indem Sie von Ihrem allgemeinen Auskunftsrecht Gebrauch machen, das §§ 19, 34 BDSG jedem Betroffenen einräumt. Die erteilte Auskunft können Sie entsprechend auf Fehler, Zweckentfremdung und veraltete Informationen hin prüfen.

Wie können sie ihren Anspruch auf Datenauskunft geltend machen?

Stellen Sie in einer erteilten Datenauskunft fest, dass diese Fehler enthält bzw. Daten, die nicht hätten aufgeführt werden dürfen, bei dem Unternehmen oder der Behörde hinterlegt sind, können Sie Ihren nach §§ 20, 35 BDSG bestehenden Anspruch auf Datenlöschung, -berichtigung oder -sperrung geltend machen, denn:

Wie dürfen öffentliche und nichtöffentliche Stellen personenbezogene Daten erheben?

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen dürfen in eng gestecktem Rahmen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, solange der Datenschutz im Unternehmen und der Behörde gewahrt bleibt. Doch: Die gespeicherten personenbezogenen Daten können auch veralten, unzulässig erhoben worden oder der Zweck ihrer Verwendung erfüllt sein.

Was ist der Anspruch auf Datenlöschung seitens des Betroffenen?

Der Anspruch auf Datenlöschung seitens des Betroffenen dient vor allem als zusätzliche Kontrollinstanz. Wichtig! Dieser Text bezieht sich auf die nicht mehr gültige Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches mit Wirkung zum 25. Mai 2018 durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG-neu abgelöst wurde.

Wie kann ich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen?

Jeder Betroffene kann gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Stellt er Fehler in der Auskunft fest, kann er die Berichtigung, Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten beantragen.

Ist die Speicherung personenbezogener Daten unzulässig?

Doch: Die gespeicherten personenbezogenen Daten können auch veralten, unzulässig erhoben worden oder der Zweck ihrer Verwendung erfüllt sein. Zudem gelten für die Speicherung mitunter auch Verjährungsfristen. Tritt die Verjährung der Datennutzung ein, müssen die Daten gesperrt oder gelöscht werden.

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