In welchem Paragraphen welchen Gesetzes steht dass jeder Bürger das Recht hat bei Behörden Auskunft über seine dort gespeicherten Daten zu bekommen?
Welche Daten sind in Behörden und Ämtern zu Ihrer Person gespeichert? Nach §§ 19, 34 BDSG haben Sie ein umfassendes Auskunftsrecht. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt den öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen für die Datenspeicherung und -verarbeitung nicht nur zahlreiche Pflichten auf.
Kann man eine Kopie aller personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen?
Auch wenn sich die Argumente, die einen allumfassenden Anspruch auf eine Kopie aller verwendeten personenbezogenen Daten verneinen, durchaus nachvollziehen lässt, muss gesagt werden, dass die rechtssichere Methode ist, eine Kopie aller verarbeiteten Daten zur Verfügung zu stellen. Auch wenn dies oft viel Aufwand bedeutet.
Kann der Betroffene die Kopie in gebundener Form erhalten?
Grundsätzlich kann der Betroffene frei wählen, ob er die Kopie in gebundener Papierform oder auf elektronischen Wege erhalten möchte. Falls der Betroffene seinen Antrag aber in elektronischer Form stellt, z.B. per E-Mail, muss der Verantwortliche ihm die Kopie in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen.
Was kostet eine Kopie von Röntgenbildern?
Für die Akteneinsicht selbst darf der Arzt dem Patienten nichts berechnen. Lediglich die Kopierkosten können in Rechnung gestellt werden. Für jede Kopie darf der Arzt maximal 0,50 Euro und für jede gebrannte CD 1,00 Euro verlangen. Kopien von Röntgenbildern anzufertigen, ist sehr kostspielig.
Was betrifft die Ärztliche Dokumentationspflicht?
Unter anderem betrifft das die ärztliche Dokumentationspflicht. Im § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist nun zu lesen, dass jeder Arzt verpflichtet ist, eine Patientenakte, elektronisch oder in Papierform, zu führen und diese zehn Jahre lang aufzubewahren. Der Patient wiederum hat das Recht, diese Akte jederzeit einzusehen.