Was ist das Verhältnis der objektiven Gesetze zu einem guten Willen?
Das Verhältnis der objektiven Gesetze zu einem nicht durchaus[nicht völlig] guten Willen wird vorgestellt als die Bestimmung des Willens eines vernünftigen Wesens zwar durch Gründe der Vernunft, denen aber dieser Wille seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist“ (S.41).
Was ist mit Willen gemeint?
mit Willen (landschaftlich, sonst veraltend: Fleiß 2) wider Willen (ungewollt, unbeabsichtigt) jemandem zu Willen sein (1. gehoben veraltend; sich jemandem unterwerfen; ausführen, tun, was jemand will, verlangt. 2. veraltet; sich jemandem hingeben.)
Wie kann ich den guten Willen für die Tat nehmen?
den guten Willen für die Tat nehmen (annehmen, dass sich jemand bemüht hat, auch wenn es ohne Erfolg blieb) mit Willen (landschaftlich, sonst veraltend: Fleiß 2) wider Willen (ungewollt, unbeabsichtigt) jemandem zu Willen sein (1. gehoben veraltend; sich jemandem unterwerfen; ausführen, tun, was jemand will, verlangt.
Was ist die Bedeutung des Wortes „Wille“?
Man findet in der „Grundlegung“ zum einen die Erläuterung des Wortes „Wille“ als „Begehrungsvermögen“, also als die Fähigkeit, etwas zu begehren. Andererseits bezeichnet Kant als „Wille“ auch das „Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien zu handeln“ (S. 46).
Was ist eine wirksame Willenserklärung?
Jeder Vertrag bedarf mindestens einer wirksamen Willenserklärung, ansonsten kann kein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Anzahl der benötigten Willenserklärungen – ob also nur eine Partei ihren Willen zum Ausdruck bringt oder zwei Menschen beteiligt sind – hängt davon ab, ob es sich um ein einseitiges oder ein…
Was ist die zweite Art der Willenserklärung?
Entscheidend ist, dass der Rezipient die Möglichkeit hat, die Willenserklärung zu lesen – also dass diese sich in seinem Machtbereich befindet. Die zweite Art der Willenserklärung ist die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Für deren Wirksamkeit reicht es aus, die Willenserklärung abzugeben.
Was sind die Regelungen zur Willenserklärung?
Die Regelungen zur Willenserklärung sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden. Die Willenserklärung ist somit ein Begriff des Zivilrechts. Damit ein Rechtsgeschäft zustande kommt, müssen eine oder mehrere wirksame Willenserklärungen geäußert werden.