Wie kann man eine Marke schutzen lassen?

Wie kann man eine Marke schützen lassen?

Wir erklären, welche Begriffe und Namen man schützen lassen kann und was dabei zu beachten ist. Wer in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wenden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das kann man aller­dings online erledigen.

Welche Werke können geschützt werden?

Welche Werke können geschützt werden. Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Formen von elektronischen Dateien und Dokumenten mit Hilfe des Urheberarchivs schützen. Darunter fallen unter anderem auch Bücher, Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, Bedienungsanleitungen und Blogbeiträge. Gemäß § 2 UrhG sind auch Werke der Wissenschaft…

Kann man Widerspruch gegen den Markenschutz einlegen?

Andere können dann allerdings immer noch Widerspruch gegen den Markenschutz einlegen – beispielsweise ein Unternehmen, das eine sehr ähnlich klingenden Bezeichnung für ein Produkt hat schützen lassen. Ist die Eintragung abgeschlossen, hat der Inhaber der Marke die Rechte für zehn Jahre.

Ist das Urheberrecht auch wissenschaftlich geschützt?

Gemäß § 2 UrhG sind auch Werke der Wissenschaft geschützt, wenn sie Ergebnis einer persönlichen und geistigen Schöpfung sind. Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Urheberrecht auch wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen eines Studiums umfasst, wie zum Beispiel Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten.

Wie schützen sie ihre Marke vor unerlaubten Verwendung?

Schützen Sie Ihre Idee, bevor Dritte sie unerlaubt verwenden oder kopieren. Wenn Sie einen Markennamen eintragen lassen, sind Firmennamen, Slogans, Logos und Designs vor unerlaubter Verwendung geschützt. Ihnen gehören die alleinigen Nutzungsrechte, wenn Sie eine Marke erfolgreich schützen lassen.

Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?

Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.

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