FAQ

Was bedeutet es die allgemeine Befehlsbefugnis zu besitzen?

Was bedeutet es die allgemeine Befehlsbefugnis zu besitzen?

Die Befehlsbefugnis gilt innerhalb und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen. Befehlsbefugt ist jeder Soldat, dem ein Vorgesetzter innerhalb seiner Befehlsbefugnis andere Soldaten für eine bestimmte, einmalige Aufgabe vorübergehend unterstellt hat.

Was darf ein Feldwebel?

Ihre Arbeit unterstützt die Einplanung von Reservisten und ihre Einberufung zu Reserveübungen oder als Teil einer Mobilmachung der Streitkräfte. Aufgrund der Dienststellung können Feldwebel in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.

Was können Befehle „in anderer Weise“ sein?

Befehle „in anderer Weise“ können Hand-, Licht- oder Flaggenzeichen, Signale mit Trompete oder Trillerpfeife sein, sofern davon auszugehen ist, dass der Befehlsinhalt für Vorgesetzten und Untergebenen hinreichend eindeutig ist. Die gesetzliche Legaldefinition entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).

Wie entsteht ein Gemeinschaftsgefühl?

Wie entsteht ein Gemeinschaftsgefühl? Eine Kohäsion kann automatisch entstehen, wenn sich die Individuen mit gleichen Inhalten oder Zielen identifizieren. Das ist aber nicht immer der Fall. Je größer die Unterschiede in der Gruppe oder Gemeinschaft, desto schwieriger ist es, ein Wir-Gefühl zu erschaffen.

Wie werden Befehle im Krieg durchgesetzt?

Mit Befehlen wird in jeder Armee der das Kriegsziel berücksichtigende Wille des Vorgesetzten durchgesetzt. Befehle dienen im Krieg letztlich der Erlangung des Sieges über den Feind oder beim Verteidigungskrieg der erfolgreichen Abwehr eines Angriffskriegs. Damit Befehle auch befolgt werden, unterliegen die Soldaten einer Gehorsamspflicht.

Wie dürfen Vorgesetzte Befehle erteilen?

Vorgesetzte dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen ( § 10 Abs. 4 SG). Darüber hinaus gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass ein Befehl die Grundrechte des Soldaten nicht unverhältnismäßig einschränken darf.

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